Landgericht Berlin: Terminhinweis im Verfahren 43 O 223/20 wegen eines neuen Eilantrags von Herrn Kalbitz gegen die AfD (PM Nr. 47/2020)

Pressemitteilung vom 05.08.2020

Der Präsident des Kammergerichts
Elßholzstraße 30 – 33, 10781 Berlin

Die Zivilkammer 43 des Landgerichts Berlin wird am

Freitag, den 21. August 2020, um 10:00 Uhr im Saal 0208 / 0209

im Dienstgebäude des Landgerichts Berlin in der Littenstraße 12-17 in 10179 Berlin-Mitte über einen neuen Eilantrag von Herrn Kalbitz (Verfügungskläger des Verfahrens) gegen die Alternative für Deutschland (Verfügungsbeklagte des Verfahrens) wegen des Streits um das Fortbestehen seiner Parteimitgliedschaft verhandeln.

Der Verfügungskläger möchte mit dem beim Landgericht Berlin eingegangenen neuen Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes erreichen, dass die Verfügungsbeklagte ihm bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens alle sich aus einer Mitgliedschaft in der Verfügungsbeklagten und ihren Organen ergebenden Rechte uneingeschränkt belässt.

Die Zivilkammer 43 des Landgerichts Berlin hat die beantragte einstweilige Verfügung zunächst nicht erlassen, sondern stattdessen eine mündliche Verhandlung zur Frage des Erlasses oder Nichterlasses der beantragten einstweiligen Verfügung auf den 21. August 2020 anberaumt.

Das Landgericht Berlin hat dabei unter Beachtung der Eilbedürftigkeit sichergestellt, dass durch diese Terminierung das Verfahren einerseits ausreichend vorbereitet, aber andererseits auch die Rechte der Verfahrensbeteiligten in der Zwischenzeit gewahrt werden. Grundsätzlich ist ein Verfahren bis zu einer mündlichen Verhandlung nichtöffentlich, so dass um Verständnis dafür gebeten wird, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine weiteren Einzelheiten zum Verfahren mitgeteilt werden können.

Ob die Zivilkammer 43 des Landgerichts Berlin bereits am 21. August 2020 in diesem Verfahren eine Entscheidung fällen oder einen Verkündungstermin für einen späteren Tag festsetzen wird, ist offen.

Unter Berücksichtigung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung Berlin steht im Sitzungssaal zur Sicherung des Abstandsgebots nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen für die Presse und für die Zuschauer zur Verfügung. Damit der Platzbedarf abgeschätzt werden kann, wird um Mitteilung per E Mail an dezernat7.kg@it.verwalt-berlin.de gebeten, sofern eine Teilnahme als Pressevertreter/in beabsichtigt ist.

Landgericht Berlin: Aktenzeichen 43 O 223/20

Bei Rückfragen: Pressestelle der Berliner Zivilgerichte
(Tel: + 49 (0)30 9015-2290)