Amtsgericht Tiergarten verurteilt Angeklagten wegen Subventionsbetruges im Rahmen der Corona-Soforthilfeproramme zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten auf Bewährung (PM 42/2020)

Pressemitteilung vom 17.07.2020

Das Amtsgericht Tiergarten – Schöffengericht – hat heute den 31-jährigen Bobby K. wegen Subventionsbetruges in sechs Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten verurteilt, deren Vollstreckung es für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt hat. Nach den Feststellungen des Schöffengerichts hat der Angeklagte im Zeitraum zwischen dem 6. April und dem 8. April 2020 sechs unberechtigte Anträge auf Zuschüsse in Höhe von insgesamt 77.500,- Euro aus dem Soforthilfeprogramm „Soforthilfe Corona“ des Bundes gestellt, woraufhin er insgesamt 21.500,- Euro erhalten habe.

Die Vorsitzende führte in ihrer heutigen Urteilsbegründung aus, der Angeklagte habe in seinen Online-Anträgen bei der Investitionsbank Berlin jeweils über subventionserhebliche Tatsachen unrichtige Angaben gemacht, indem er tatsächlich nicht existierende Gesellschaften bzw. eine falsche Anzahl an Beschäftigten angegeben habe.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann binnen einer Woche mit den Rechtsmitteln der Berufung oder der (Sprung-)Revision angefochten werden.

Az.: 328 Ls 4/20

Raphael Neef
Stv. Sprecher der Berliner Strafgerichte