Landgericht Berlin: Terminhinweis im Verfahren 63 O 50/20 wegen eines Eilantrags eines Politikers vor den Zivilgerichten gegen seinen Parteiausschluss (PM Nr. 34/2020)

Pressemitteilung vom 15.06.2020

Der Präsident des Kammergerichts
Elßholzstraße 30 – 33, 10781 Berlin

Die Zivilkammer 63 des Landgerichts Berlin wird am

Freitag, den 19. Juni 2020, um 13:00 Uhr
im Saal 145a des Kammergerichts in der Elßholzstraße 30 – 33 in 10781 Berlin-Schöneberg

über den Eilantrag eines Politikers (Antragsteller des Verfahrens) gegen den Bundesverband einer politischen Partei (Antragsgegnerin des Verfahrens) wegen seines Parteiausschlusses verhandeln. Obwohl es sich um ein erstinstanzliches Zivilverfahren des Landgerichts handelt, wird die Verhandlung aus praktischen Gründen wegen des größeren Sitzungssaals im Gebäude des Kammergerichts stattfinden.

Der Antragsteller möchte mit dem beim Landgericht Berlin eingegangenen Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes erreichen, dass die Antragsgegnerin ihm bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens alle sich aus einer Mitgliedschaft in der Antragsgegnerin und ihren Organen ergebenden Rechte belässt bzw. ihm deren Ausübung ermöglicht.

Die Zivilkammer 63 des Landgerichts Berlin hat die beantragte einstweilige Verfügung zunächst nicht erlassen, sondern stattdessen eine mündliche Verhandlung zur Frage des Erlasses oder Nichterlasses der beantragten einstweiligen Verfügung auf den 19. Juni 2020 anberaumt.

Das Landgericht hat dabei unter Beachtung der Eilbedürftigkeit sichergestellt, dass durch diese Terminierung das Verfahren einerseits ausreichend vorbereitet, aber andererseits auch die Rechte der Verfahrensbeteiligten in der Zwischenzeit gewahrt werden. Grundsätzlich ist ein Verfahren bis zu einer mündlichen Verhandlung nichtöffentlich, so dass um Verständnis dafür gebeten wird, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine weiteren Einzelheiten zum Verfahren mitgeteilt werden können.

Ob die Zivilkammer 63 des Landgerichts Berlin bereits am 19. Juni 2020 in diesem Verfahren eine Entscheidung fällen oder einen Verkündungstermin für einen späteren Tag festsetzen wird, ist offen.

Unter Berücksichtigung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung Berlin steht im Sitzungssaal zur Sicherung des Abstandsgebots nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen für die Presse und für die Zuschauer zur Verfügung. Damit der Platzbedarf abgeschätzt werden kann, wird um Mitteilung per E Mail an dezernat7.kg@it.verwalt-berlin.de gebeten, sofern eine Teilnahme als Pressevertreter/in beabsichtigt ist.

Landgericht Berlin: Aktenzeichen 63 O 50/20