Amtsgericht Tiergarten in Berlin: Rückkehr zum Regelbetrieb ab 20. April 2020 – weiterhin jedoch pandemiebedingte Einschränkungen (PM 25/2020)

Pressemitteilung vom 17.04.2020

Das Amtsgericht Tiergarten in Berlin wird ab 20. April 2020 zu einem Regelbetrieb zurückkehren; der am 18. März 2020 beschlossene Notbetrieb (PM Nr. 19/2020 vom 18. März 2020) wird wie ursprünglich geplant mit Ablauf des 19. April 2020 auslaufen. Darauf haben sich der Krisenstab und das Präsidium des Amtsgerichts Tiergarten in dieser Woche verständigt. Regelbetrieb bedeutet, dass der reguläre Geschäftsverteilungsplan des Gerichts wieder in Kraft tritt, d.h. dass alle Richterinnen und Richter wieder für die in ihren Abteilungen anhängigen Verfahren zuständig sind und über diese Verfahren allein entscheiden. Ab dem 27. April 2020 werden dann am Amtsgericht Tiergarten auch wieder sog. Nichthaftsachen verhandelt.

„Von einem Normalbetrieb sind wir aufgrund der aktuellen Situation allerdings noch weit entfernt, auch wir müssen erhebliche Einschränkungen hinnehmen“, so der Präsident des Amtsgerichts Tiergarten Hans-Michael Borgas. Es gehe jetzt darum, das Funktionieren des Gerichts zu gewährleisten und neben den neu eingehenden Verfahren soweit möglich die in den vergangenen Wochen aufgelaufenen Reste unter Wahrung des Abstandsgebots abzuarbeiten. Deshalb werden z. B. die Mitarbeitenden in den Servicebereichen in Unterteams aufgeteilt und voneinander getrennt eingesetzt. So soll erreicht werden, dass die Mitglieder der einzelnen Gruppen sich im Falle einer auftretenden Infektion nicht gegenseitig anstecken. Das Kriminalgericht Moabit wird zu diesem Zwecke für die Mitarbeitenden länger als üblich geöffnet, so dass die Teams auch in Schichten arbeiten können. Die Anzahl der Sitzungstage für die Richterinnen und Richter wurde auf einen Tag pro Woche und Abteilung beschränkt, auch um in den Sitzungssälen und den Publikumsbereichen das Abstandsgebot und die Hygieneregeln einhalten zu können. Das Kriminalgericht Moabit wird überdies ausschließlich für Mitarbeitende und Verfahrensbeteiligte geöffnet sein, für die Öffentlichkeit nur insoweit, als sie an Hauptverhandlungen teilnehmen will. „Wann wir aus diesem Regelbetrieb in den Normalbetrieb zurückkehren können, hängt von den gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen und den noch nicht absehbaren Folgen der Corona-Pandemie ab und kann derzeit nicht seriös vorhergesagt werden“, so Borgas.

Während die Auskunftsstelle weiter geschlossen bleibt, werden sowohl die Zahlstelle als auch die Rechtsantragsstelle zum 20. April 2020 wieder geöffnet; eine Aufnahme von Anträgen ist allerdings nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Für die Sitzungssäle werden u.a. 200 mobile Plexiglaswände angeschafft, die bei Bedarf genutzt werden können. Hier obliegt es den Richterinnen und Richtern, ggf. auch durch eine geänderte Sitzordnung die Wahrung des Abstandsgebotes zu gewährleisten.

Lisa Jani
Sprecherin der Berliner Strafgerichte