Landgericht Berlin: Terminhinweis in dem Verfahren 15 O 389/18 - Umgestaltung der St.-Hedwigs-Kathedrale in Berlin-Mitte (PM Nr. 15/2020)

Pressemitteilung vom 13.03.2020

Der Präsident des Kammergerichts
Elßholzstraße 30 – 33, 10781 Berlin

Der Zivilkammer 15 des Landgerichts Berlin liegt eine Klage aus Urheberrechtsverletzung wegen der geplanten Umgestaltung der St.-Hedwigs-Kathedrale in Berlin-Mitte vor. Die Kläger – sechs Personen – klagen dabei gegen das Erzbistum Berlin auf Unterlassung verschiedener Umgestaltungsmaßnahmen des nach den Kriegszerstörungen der Kathedrale im zweiten Weltkrieg beim Wiederaufbau ab 1953 neugestalteten Innenraums. Die Kläger berufen sich dabei auf die Urheberrechte des Architekten bzw. weiterer Schöpfer der Innengestaltung.

Das Landgericht Berlin hat in diesem Verfahren Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf:

Dienstag, den 17. März 2020, um 10:30 Uhr im Saal 2601

im Dienstgebäude des Landgerichts Berlin in der Littenstraße 12-17 in 10179 Berlin-Mitte.

Ob die Zivilkammer 15 des Landgerichts Berlin bereits am 17. März 2020 in diesem Verfahren eine Entscheidung fällen oder einen Verkündungstermin für einen späteren Tag festsetzen wird, ist offen.

Für die Presse werden Plätze in voraussichtlich genügender Zahl (im Verhältnis zu den Zuhörerplätzen) reserviert; eine Akkreditierung ist nicht erforderlich. Jedoch wird um Mitteilung per Telefax (E-Mail zurzeit nicht verfügbar) an die Pressestelle des Kammergerichts unter +49 (0)30 9015-2293 gebeten, sofern eine Teilnahme als Pressevertreter/in beabsichtigt ist.

Nachtrag vom 16. März 2020

Der o.g. Termin zur mündlichen Verhandlung am 17. März 2020 um 10:30 Uhr ist heute von der Zivilkammer 15 aufgehoben worden und findet daher nicht statt.

Landgericht Berlin, Aktenzeichen: 15 O 389/18

Bei Rückfragen: Christiane Michalczyk
(Tel: 030/9015-2290)