Das Kriminalgericht in Moabit bleibt aufgrund der Corona-Pandemie zwischen den Jahren für die Öffentlichkeit geschlossen (PM 75/2020)

Pressemitteilung vom 10.12.2020

Das Kriminalgericht in Moabit bleibt aufgrund der angespannten Pandemielage zwischen den Jahren – d. h. vom 24. Dezember 2020 bis einschließlich 3. Januar 2021 – für die Öffentlichkeit geschlossen. Das hat das Präsidium des Amtsgerichts Tiergarten, dessen Präsident Hans-Michael Borgas zugleich Hausherr in den Gebäuden des Kriminalgerichts ist, in Abstimmung mit den Präsidenten des Kammergerichts und des Landgerichts Berlin sowie den Leitern der Staatsanwaltschaft Berlin und der Amtsanwaltschaft Berlin, die ihren Sitz z. T. ebenfalls hier haben, beschlossen. Die Regelung gilt nicht nur für das Hauptgebäude in der Turmstraße, sondern auch für die weiteren Gebäude am Campus Moabit in der Wilsnacker Straße und der Kirchstraße. Gerichtsverhandlungen finden in diesem Zeitraum nicht statt.

Der Dienstbetrieb des Amtsgerichts Tiergarten wird zwischen dem 24. Dezember 2020 bis einschließlich 3. Januar 2021 auf einen Notbetrieb heruntergefahren. Das Landgericht Berlin, die Staatsanwaltschaft Berlin sowie die Amtsanwaltschaft Berlin treffen für ihre Bereiche eigene Regelungen. Unaufschiebbare Entscheidungen wie der Erlass von Haftbefehlen u.a. werden (wie sonst an Wochenenden und Feiertagen) über das Bereitschaftsgericht des Amtsgerichts Tiergarten im Dienstgebäude Tempelhofer Damm abgewickelt werden. Die Aufrechterhaltung der Strafrechtspflege ist damit gewährleistet.

Dazu sagt Hans-Michael Borgas, Präsident des Amtsgerichts Tiergarten: „Damit folgen wir der Aufforderung der Bundeskanzlerin, der Regierungschefs der Länder und der Berliner Verwaltung, die Eindämmung des Infektionsgeschehens nach Möglichkeit zu unterstützen. Alle Mitarbeitenden des Amtsgerichts Tiergarten werden, soweit sie nicht unabdingbar im Haus gebraucht werden, nicht ohnehin Urlaub haben oder Gleitstunden abgelten, im Homeoffice arbeiten, um das Infektionsrisiko auch auf dem Arbeitsweg und am Arbeitsplatz zu minimieren. Glücklicherweise stehen dem Amtsgericht im Vergleich zum Lockdown im Frühjahr deutlich mehr Laptops mit einem Zugriff auf den gerichtlichen Arbeitsplatz zur Verfügung. Für alle Mitarbeitenden im Homeoffice gilt zudem eine telefonische Rufbereitschaft: sollte die Situation es erfordern, könnten sie jederzeit einbestellt werden.“

Ab dem 4. Januar 2021 sollen die Gebäude des Kriminalgerichts auch wieder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Der Dienstbetrieb des Amtsgerichts Tiergarten soll nach derzeitigem Erkenntnisstand wieder hochgefahren werden, wobei die Richterinnen und Richter des Amtsgerichts Tiergarten gebeten sind, im Hinblick auf das befürchtete verstärkte Infektionsgeschehen zurückhaltend zu terminieren, also nicht zu viele Hauptverhandlungen anzuberaumen. Haftsachen, für die ein Beschleunigungsgebot gilt, sind davon nicht umfasst. Auch hier gilt, dass das Landgericht Berlin und die Strafverfolgungsbehörden eigene Regelungen treffen werden.

Lisa Jani
Sprecherin der Berliner Strafgerichte