Landgericht Berlin: Terminhinweis im Eilverfahren 16 O 341/20 Kart betreffend die Neuvergabe der Gaskonzession im Land Berlin (PM Nr. 73/2020)

Pressemitteilung vom 09.12.2020

Der Präsident des Kammergerichts
Elßholzstraße 30 – 33, 10781 Berlin

Die für Kartellrechtsstreitigkeiten zuständige Zivilkammer 16 des Landgerichts Berlin wird am

Donnerstag, den 17. Dezember 2020, um 11:00 Uhr im Saal 207/208

im Dienstgebäude des Landgerichts Berlin in der Littenstraße 12-17 in 10179 Berlin-Mitte über den Eilantrag der GASAG AG sowie einer Tochtergesellschaft (im Folgenden: Verfügungsklägerinnen) gegen das Land Berlin (im Folgenden: Verfügungsbeklagter) betreffend die Neuvergabe der Konzession für den Betrieb des Gasversorgungsnetzes in Berlin verhandeln, über die die Parteien streiten.

Die Verfügungsklägerinnen möchten mit dem beim Landgericht Berlin eingegangenen Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung erreichen, dass das Land Berlin das durch Veröffentlichung einer Aufforderung zur Abgabe von Interessenbekundungen im elektronischen Bundesanzeiger am 20. Dezember 2011 ausgeschriebene Verfahren zur Neuvergabe des Wegenutzungsrechts für das Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Land Berlin gemäß § 46 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (im Folgenden: Gaskonzession) zunächst nicht weiter betreibt. Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen der GASAG AG sowie einer Tochtergesellschaft als Klägerinnen und dem Land Berlin als Beklagter über die ausgeschriebene Neuvergabe der Gaskonzession im Land Berlin. Hierzu hatte das Landgericht Berlin im Verfahren – 16 O 224/14 Kart – mit Urteil vom 09. Dezember 2014 dem beklagten Land untersagt, das Nutzungsrecht für den Betrieb des Gasversorgungsnetzes an den Landesbetrieb Berlin Energie zu vergeben. Zugleich hatte das Landgericht Berlin damals den weiteren Antrag der Klägerinnen, das Land zum Vertragsschluss mit der GASAG AG und ihrer Tochtergesellschaft zu verurteilen, abgewiesen. Dagegen hatten beide Parteien Berufung zum Kammergericht eingelegt.

Mit Urteil vom 04. April 2019 hatte der Kartellsenat des Kammergerichts in Berlin in dem Verfahren mit dem Aktenzeichen 2 U 5/15 Kart sowohl die Berufung der Beklagten als auch die Berufung der Klägerinnen gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Berlin vom 9. Dezember 2014 zurückgewiesen und eine Revision als Rechtsmittel gegen dieses Urteil zum Bundesgerichtshof jeweils nicht zugelassen. Auf die dagegen von der GASAG und ihrer Tochtergesellschaft eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde, mit der sie eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes in dieser Sache und letztendlich eine Vergabe der Gaskonzession an sie erreichen wollen, hat der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: KZR 55/19) die Revision zugelassen.

Nachdem der Kartellsenat des Kammergerichts in Berlin in dem Urteil vom 04. April 2019 im Verfahren 2 U 5/15 Kart das Vergabeverfahren für fehlerhaft, eine (teilweise) Wiederholung der Ausschreibung zur Beseitigung der Fehler jedoch für möglich gehalten hatte, hat das Land Berlin das Vergabeverfahren in ein früheres Verfahrensstadium zurückversetzt und möchte dieses nunmehr auf der Grundlage überarbeiteter Auswahlkriterien weiter betreiben. Hiergegen richten sich die Verfügungsklägerinnen mit dem jetzt eingereichten Eilantrag.

Das Landgericht Berlin hat die beantragte einstweilige Verfügung zunächst nicht erlassen, sondern stattdessen eine mündliche Verhandlung zur Frage des Erlasses oder Nichterlasses der beantragten einstweiligen Verfügung auf den17. Dezember 2020 anberaumt. Das Landgericht Berlin hat dabei unter Beachtung der Eilbedürftigkeit sichergestellt, dass durch diese Terminierung das komplexe Verfahren einerseits ausreichend vorbereitet, aber andererseits auch die Rechte der Verfahrensbeteiligten in der Zwischenzeit gewahrt werden. Grundsätzlich ist das Verfahren bis zu einer mündlichen Verhandlung nichtöffentlich, so dass um Verständnis dafür gebeten wird, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine weiteren Einzelheiten zum Verfahren mitgeteilt werden können.

Unter Berücksichtigung der SARS -CoV-2-Infektionsschutzverordnung Berlin steht im Sitzungssaal zur Sicherung des Abstandsgebots nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen für die Presse und für die Zuschauer zur Verfügung. Es wird daher um Mitteilung per E-Mail an dezernat7.kg@it.verwalt-berlin.de bis zum 14. Dezember 2020, 12:00 Uhr, gebeten, sofern eine Teilnahme als Pressevertreter/in beabsichtigt ist. Diese Möglichkeit der Anmeldung per E-Mail richtet sich nur an Pressevertreter*innen. Platzreservierungen für die übrigen Zuschauer*innen können nicht entgegengenommen werden.

Nachtrag vom 15. Dezember 2020

Der o.g. Termin zur mündlichen Verhandlung am 17. Dezember 2020 ab 11:00 Uhr ist von der Zivilkammer 16 aufgehoben worden und findet daher nicht statt.

Landgericht Berlin: Aktenzeichen 16 O 341/20 Kart

Thomas Heymann
Pressesprecher der Berliner Zivilgerichte

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