Kammergericht: Terminhinweis in dem Verfahren 4 U 1041/20 – Berufung im Rechtsstreit von Anlegern gegen eine Ratingagentur (PM Nr. 68/2020)

Pressemitteilung vom 03.11.2020

Der Präsident des Kammergerichts
Elßholzstraße 30 – 33, 10781 Berlin

Der 4. Zivilsenat des Kammergerichts wird am

Dienstag, den 10. November 2020, um 10:00 Uhr im Saal 449

im Kammergericht in der Elßholzstraße 30-33 in 10781 Berlin-Schöneberg die Berufung einer Ratingagentur (Beklagte und Berufungsklägerin des Verfahrens) gegen das Urteil der Zivilkammer 11 des Landgerichts Berlin vom 05. Mai 2020 – 11 O 7/19 – verhandeln, mit der eine Klage von 24 Anlegern (Kläger und Berufungsbeklagte des Verfahrens) gegen diese Ratingagentur in erster Instanz Erfolg hatte. Die Kläger dieses Verfahrens machen gegenüber der Beklagten einen Schadensersatzanspruch wegen eines aus ihrer Sicht fehlerhaft erstellten Ratings im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anleihen einer Beteiligungsgesellschaft geltend, die Eigentümerin des Luxus-Kreuzfahrtschiffes „MS Deutschland“ war.

Die Zivilkammer 11 des Landgerichts Berlin hatte in dem erstinstanzlichen Urteil vom 05. Mai 2020 entschieden, dass den Klägern als Anlegern ein Schadensersatzanspruch gegen die Beklagte zustehe. Die Anknüpfung für eine Haftung der Beklagten sah die Zivilkammer 11 des Landgerichts Berlin in der entsprechenden Anwendung der Rechtsprechung des Bundesgerichthofs zu den Gewährspersonen, die in besonderem Maße ein Vertrauen für eine Anleihe oder eine Beteiligung beim Anleger hervorrufen würden, da diese aufgrund der Autorität ihrer besonderen Stellung und / oder aufgrund eines Wissensvorsprungs in besonderem Maße Gewähr für die Sicherheit einer Anleihe oder Beteiligung übernehmen würden. So habe die Ratingagentur ihre Bewertung im Auftrag der Beteiligungsgesellschaft veröffentlicht, sodass ihrer Meinung aufgrund ihrer Eintragung als europäischer Ratingagentur sowie aufgrund ihres Fachwissens ein besonderes Gewicht zugekommen sei.

Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Ratingagentur hat gegen dieses erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Berlin Berufung zum Kammergericht eingelegt. Ob der 4. Zivilsenat des Kammergerichts bereits am 10. November 2020 in diesem Verfahren eine Entscheidung fällen oder einen Verkündungstermin für einen späteren Tag festsetzen wird, ist offen.

Unter Berücksichtigung der SARS -CoV-2-Infektionsschutzverordnung Berlin steht im Sitzungssaal zur Sicherung des Abstandsgebots nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen für die Presse und für die Zuschauer zur Verfügung. Es wird daher um Mitteilung per E-Mail an dezernat7.kg@it.verwalt-berlin.de bis zum 06. November 2020, 12:00 Uhr, gebeten, sofern eine Teilnahme als Pressevertreter/in beabsichtigt ist. Diese Möglichkeit der Anmeldung per E-Mail richtet sich nur an Pressevertreter*innen. Platzreservierungen für die übrigen Zuschauer*innen können nicht entgegengenommen werden.

Kammergericht: Aktenzeichen: 4 U 1041/20
Landgericht Berlin: Urteil vom 05. Mai 2020, Aktenzeichen: 11 O 7/19

Bei Rückfragen: Pressestelle der Berliner Zivilgerichte
(Tel: + 49 (0)30 9015-2290)