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Amtsgericht Charlottenburg: JT Touristik GmbH stellt Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (PM 61/2017)
Der Präsident des Kammergerichts
Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin
Beim Amtsgericht Charlottenburg ist am 29. September 2017 ein Antrag der JT Touristik GmbH eingegangen, das Insolvenzverfahren über ihr Vermögen zu eröffnen. Das Amtsgericht Charlottenburg hat daraufhin mit Beschluss vom heutigen Tag für die Gesellschaft (Schuldnerin) einen vorläufigen Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Stephan Thiemann, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Schillerstraße 3, 10625 Berlin, bestimmt und vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin kann nur noch über ihr Vermögen verfügen, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter zustimmt.
Zugleich hat das Gericht einen vorläufigen Gläubigerausschuss eingesetzt, um zu verhüten, dass sich die Vermögenslage der Schuldnerin nachteilig verändert. Die Zusammensetzung dieses Ausschusses kann heute nicht bekannt gegeben werden, da noch nicht alle Mitglieder Kenntnis von dem Beschluss haben. Zudem wird die Bestimmung der einzelnen Mitglieder erst wirksam, wenn sie jeweils die Annahme gegenüber dem Insolvenzgericht erklärt haben.
Der Beschluss wird in Kürze unter https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_suche.pl eingestellt werden (abrufbar unter Eingabe von Bundesland Berlin / Gericht: Amtsgericht Charlottenburg / Firma der Schuldnerin: JT Touristik GmbH / Angabe des Aktenzeichens des Insolvenzgerichtes: 36j IN 5129/17)
Gläubiger/innen und sonstige Betroffene werden gebeten, sich wegen weiterer Informationen an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu wenden.
Amtsgericht Charlottenburg, Aktenzeichen 36j IN 5129/17, Beschluss vom 4. Oktober 2017
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