Landgericht Berlin: Hausbesetzer der ehemaligen Teppichfabrik nehmen Wider-spruch zurück; Verhandlungstermin am 28.08.2017 aufgehoben (PM 48/2017)
Der Präsident des Kammergerichts
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In dem Eilverfahren vor dem Landgericht Berlin, in dem es um die Räumung einer ehemaligen Teppichfabrik in Alt-Stralau 4 ging (vgl. Pressemitteilungen Nr. 45/2017 und 46 /2017), haben die Antragsgegner ihren Widerspruch gegen die erlassene Einstweilige Verfügung zurückgenommen, ohne dies zu begründen. Das Landgericht Berlin hat den für den 28. August 2017 vorgesehenen Verhandlungstermin aufgehoben. Damit ist das Verfahren derzeit beendet, auch wenn zumindest theoretisch jederzeit erneut Widerspruch eingelegt werden könnte.
Landgericht Berlin, Aktenzeichen 5 O 158/17, Beschlüsse vom 7. August und 14. August 2017
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