Kammergericht: Akkreditierungsbedingungen und Hinweise für Journalisten zur Hauptverhandlung gegen einen Berliner Imam (PM 19/2016)
Am 7. April 2016 um 9:00 Uhr beginnt im Saal 145a des Kammergerichtsgebäudes (Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin) vor dem 1. Strafsenat des Kammergerichts die Hauptverhandlung gegen den 30-jährigen Gadzhimurad K. wegen des Verdachts der Werbung für die Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS). Dem Angeklagten wird ferner die Billigung von Straftaten durch den IS vorgeworfen. Es sind bislang neun Fortsetzungstermine für April und Mai 2016 festgesetzt.
Der Angeklagte, ein in Berlin tätiger Imam, soll im November 2014 im Internet ein u.a. von ihm selbst erstelltes Video mit dem Titel „Härte im Jihad“ hochgeladen haben, in dem er der Terrororganisation IS huldige. In Form einer Predigt werbe er in diesem Video für die Teilnahme am bewaffneten Kampf des IS. Ferner habe er im Mai 2015 in einem Interview die Tötung eines gefangenen jordanischen Piloten und eines in Syrien entführten US-amerikanischen Journalisten durch den IS religiös zu rechtfertigen gesucht und damit gebilligt.
Gadzhimurad K. soll eine enge Kontaktperson der Mitglieder eines Berliner Moscheevereins, Ismet D. und Emin F., sein, gegen die bereits seit dem 8. Januar 2016 vor dem Kammergericht wegen des Verdachts der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung verhandelt wird.
Auf Grundlage der durch den Vorsitzenden des 1. Strafsenats des
Kammergerichts getroffenen Anordnung gilt für die Vertreter
von Presse, Funk und Fernsehen Folgendes:
1. Akkreditierung der Pressevertreter: Da Presseplätze nur in
begrenztem Umfang vorhanden sind, können nur akkreditierte
Pressevertreter, die sich mit einer Pressekarte der
Pressestelle der Berliner Strafgerichte ausweisen, zur
Hauptverhandlung zugelassen werden; für sie stehen die Plätze
im vorderen, nicht zum Zuhörerraum gehörenden Teil des
Sitzungssaals zur Verfügung. Insgesamt sind 20 Plätze
vorhanden. Davon ist ein Platz einer deutschen
Nachrichtenagentur und ein Platz einer internationalen
Nachrichtenagentur vorbehalten. Die übrigen Plätze stehen
Journalisten aller Medien offen. Bei geringerem Presseinteresse
können freie Plätze an andere, nicht akkreditierte
Pressevertreter vergeben werden. Die Pressekarten können
bis
Freitag, den 1. April 2016,
per E-Mail (pressestelle.moabit@kg.berlin.de) oder per Telefax
(030/9014-2477) bei der Pressestelle der Berliner Strafgerichte
beantragt werden.
Sollten sich mehr Pressevertreter melden als Presseplätze
vorhanden sind, ist grundsätzlich die zeitliche Reihenfolge
des Eingangs der Akkreditierungsgesuche entscheidend. Ferner
wird in diesem Falle pro Zeitung/Zeitschrift/Sender/Agentur nur
ein Journalist zugelassen, wobei die Pressekarten alternativ
für mehrere namentlich zu bezeichnende Personen ausgestellt
werden können, von denen dann jeweils nur die im Besitz der
Karte befindliche Person zur Verhandlung zugelassen ist. Es
können pro Zeitung/Zeitschrift/ Sender/Agentur mehrere
Journalisten zugelassen werden, wenn anderenfalls nicht alle
zur Verfügung stehenden Plätze besetzt würden.
Medienvertreter, die keine Akkreditierung erhalten können,
weil alle zu vergebenden Plätze bereits belegt sind, werden
hiervon spätestens kurz nach Ende der Anmeldefrist durch die
Pressestelle der Berliner Strafgerichte in Kenntnis gesetzt.
Sie werden auf eine Warteliste gesetzt. Die Reihenfolge auf der
Warteliste richtet sich ebenfalls nach dem zeitlichen Eingang
des Akkreditierungsgesuches.
Die für alle Verhandlungstage geltenden Pressekarten können
ab Mittwoch, den 6. April 2016, 12:00 Uhr in der Pressestelle
der Berliner Strafgerichte (Zimmer 425 des Kriminalgerichts,
Turmstraße 91, 10559 Berlin) gegen Vorlage eines gültigen
Presseausweises abgeholt werden.
Pressekarten, die am zweiten Verhandlungstag nicht abgeholt
worden sind, verfallen. Der freiwerdende Platz kann dann an
einen anderen Medienvertreter vergeben werden, wobei zunächst
die in die Warteliste aufgenommenen Medienvertreter zu
berücksichtigen sind. Bei Verlust oder Vergessen der
Pressekarte wird kein Ersatz ausgestellt.
Nehmen an einem Verhandlungstag nicht alle akkreditierten
Pressevertreter an der Verhandlung teil, so können unabhängig
von der Warteliste die freien Plätze an andere Pressevertreter
vergeben werden. Auch hierfür bedarf es der Anmeldung bei der
Pressestelle der Berliner Strafgerichte, die dann für den
jeweiligen Tag eine sog. Tageskarte ausstellt. Ein
akkreditierter Pressevertreter wird als abwesend behandelt,
wenn er 30 Minuten nach Verhandlungsbeginn nicht erschienen ist
oder wenn er sein Ausbleiben angekündigt hat.
2. Akkreditierung für Foto-, Film und Hörfunkaufnahmen,
Poollösung:
a) Während der Verhandlung sind Bild-, Film- und
Tonaufzeichnungen und -übertragungen untersagt (§ 169 Satz 2
GVG). Im Sitzungssaal und im davor
liegenden Sicherheitsbereich dürfen an allen Verhandlungstagen
jeweils 30 Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung und in den
Verhandlungspausen sowie nach der Verhandlung jeweils ein Team
einer öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalt und eines
Privatsenders bestehend aus je einem Kameramann und bis zu zwei
Begleitern sowie zwei Fotografen – darunter zumindest ein
Fotograf einer Presseagentur – filmen und Tonaufnahmen machen
bzw. fotografieren. Ferner werden je ein Hörfunkmitarbeiter
eines öffentlich-rechtlichen Senders und eines Privatsenders
zugelassen. Die Erlaubnis, Sitzungssaal und im davor liegenden
Sicherheitsbereich Foto-, Film und Hörfunkaufnahmen zu
fertigen, setzt voraus, dass die Interessierten spätestens
am
Montag, den 4. April 2016,
Lisa Jani
Sprecherin der Berliner Strafgerichte