Landgericht Berlin: Facebook unterliegt der Verbraucherzentrale in Wettbewerbsprozess (PM 11/2012)
Die Präsidentin des Kammergerichts
Pressestelle der Berliner Zivilgerichte
Elßholzstr. 30-33, 10781 Berlin
Keine Freundschaftsanfragen ohne Einwilligung des kontaktierten
Verbrauchers, kein unzureichender Hinweis bei der Registrierung
eines neuen Facebook-Nutzers auf den Import von E-Mail-Adressen
sowie Vertragsklauseln u.a. zur Nutzung von IP-Inhalten,
Werbung und den „Facebook-Datenschutzrichtlinien“
unwirksam: Auf Klage des Bundesverbandes der
Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände hat das
Landgericht Berlin heute der Facebook Ireland Limited die
Versendung entsprechender Anfragen an Dritte und die Verwendung
eines unzureichenden Hinweises auf Datenimport bei der
Registrierung sowie die Verwendung verschiedener
Vertragsklauseln untersagt.
Nach Auffassung des Landgerichts sind die entsprechende
Werbepraxis von Facebook und die verwendeten Klauseln mit
wettbewerbsrechtlichen Grundsätzen sowie den Regeln über
Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht vereinbar.
Landgericht Berlin, Urteil vom 6. März 2012
- 16 O 551/10 -
(Hinweis: Es ist beabsichtigt, die Entscheidungsgründe per Pressemitteilung zu veröffentlichen, sobald sie den Prozessparteien zugestellt worden sind).
Bei Rückfragen: Dr. Ulrich Wimmer
(Tel: 030 – 9015 2504, – 2290)