Inhaltsspalte
Landgericht: Pool-Lösung zur Hauptverhandlung gegen Abdurrahim V. wegen Betruges u. a. (PM 57/2007)
Für die am Dienstag, 30. Oktober 2007, um 10.30 Uhr vor der 1. großen Strafkammer des Landgerichts Berlin im Saal 621 des Kriminalgerichts beginnende Hauptverhandlung gegen den Angeklagten Abdurrahim V. wegen Betruges u. a. hat der Vorsitzende Richter folgende Anordnungen getroffen:
1. Im Sitzungssaal dürfen an allen Verhandlungstagen vor Beginn der Hauptverhandlung – in Abwesenheit des Angeklagten- jeweils ein Team einer öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalt und eines Privatsenders, bestehend aus je einem Kameramann/einer Kamerafrau und bis zu zwei Begleitern sowie zwei Fotografen – darunter zumindest ein Fotograf/eine Fotografin einer Presseagentur – filmen und Tonaufnahmen machen bzw. fotografieren. Das Mitführen von Stativen, Tonangeln und Leitern wird aus Sicherheitsgründen untersagt.
2. Sollten mehr Filmteams und/oder Fotografen interessiert sein, haben sie bis zum Montag, 29. Oktober 2007, 13 Uhr, der Pressestelle der Berliner Strafgerichte eine bestimmte Person oder Anstalt zu benennen, von der die Film- oder Fotoaufnahmen gefertigt werden sollen (“Poolführer”).
3. Die Poolführer haben sich schriftlich zu verpflichten, das Bildmaterial ihren Konkurrenzunternehmen und Mitbewerbern zeitnah kostenlos zu überspielen oder anderweitig zur Verfügung zu stellen. Die erforderlichen Absprachen obliegen im Einzelnen den interessierten Anstalten, Redaktionen, Agenturen und Journalisten. Kommt eine Einigung nicht zustande, dürfen im Sitzungssaal keinerlei Aufnahmen gemacht werden.
4. Wegen der beengten räumlichen Verhältnisse und der Vielzahl der Personen, die sich an den Verhandlungstagen während der Verhandlungspausen und nach dem Ende der Sitzung im Sitzungssaal aufhalten, sind Film- und Fotoaufnahmen im Sitzungssaal zu diesen Zeiten nicht gestattet.
5. Die Durchführung von Interviews im Sitzungssaal ist zu keinem Zeitpunkt gestattet.
Die hieraus resultierende Einschränkung von Artikel 5 Abs. 1 GG ist zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der Hauptverhandlung nach § 176 GVG zwingend geboten und verhältnismäßig.
Presseberichterstattung v. 8. Juni 2005 bis zum 17. Juni 2006
Iris Berger
Pressesprecherin
Es folgen die Inhalte der rechten Seitenspalte
Präsident: Dr. Bernd Pickel
Vizepräsidentin: Dr. Svenja Schröder-Lomb
Pressestelle für den Bereich Strafrecht
Pressesprecherin:
Lisa Jani
Vorzimmer:
Frau Gladenick
Ausschließlich für Pressesachen:
Tel.: 030/9014-2285
Fax: 030/9014-2477
E-Mail
Pressestelle für den Bereich Zivilrecht
Pressesprecher:
Thomas Heymann
Vorzimmer:
Frau Fronzke
Ausschließlich für Pressesachen:
Tel.: 030/9015-2290 oder
Tel.: 030/9015-2585 (kurze Verzögerung bei Rufumleitung)
Fax: 030/9015-2293
E-Mail