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Landgericht: Freisprüche für Angeklagte im Prozess um den Rossmann-Mord (PM 46/2006)
Die 18. große Strafkammer des Landgerichts Berlin hat heute zwei Angeklagte vom Vorwurf des Mordes und des versuchten schweren Raubes mit Todesfolge freigesprochen.
Die Staatsanwaltschaft hatte im Rahmen ihres Schlussvortrages Freispruch für den Angeklagten Murat Ö., jedoch eine Jugendstrafe von zehn Jahren für den 21-jährigen Hauptangeklagten Silvio St. gefordert.
Die Kammer hielt es nicht für erwiesen, dass dieser die Verkäuferin Regina G. am Abend des 10. Dezember 2005 mit einem Messerstich getötet habe. Beide Angeklagte hatten sich in der Hauptverhandlung nicht zu den Vorwürfen geäußert. Die Indizien, so das Gericht, insbesondere Faserspuren an Kleidung des Opfers und des Angeklagten Silvio St., hatten es ebenso wenig wie Zeugenaussagen vermocht, die Angeklagten zu überführen. Ein „vielleicht“ und „möglicherweise“ sei nicht ausreichend, um Angeklagte zu verurteilen, erklärte der Vorsitzende in seiner mündlichen Urteilsbegründung. Die Kammer habe nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme noch vernünftige Zweifel an der Täterschaft auch des Angeklagten Silvio St. gehabt, beide Angeklagte seien daher freizusprechen gewesen.
Pressemitteilung der Pressestelle der Berliner Strafgerichte Nr. 39 / 2006 v. 3. November 2006
Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin Nr. 11 / 2006 v. 7. März 2006
Presseberichterstattung v. 11. Dezember 205 bis zum 14. November 2006
Iris Berger
(Pressesprecherin)
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