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Landgericht Haftdauerentscheidung im Prozess gegen Abou K. u.a. (PM 42/2006)
Die Präsidentin des Kammergerichts
- Pressestelle der Berliner Strafgerichte -
Die 35. große Strafkammer des Landgerichts Berlin hat heute die Fortdauer für die noch in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten im sog. Präsidentenverfahren angeordnet.
Die Kammer ist insoweit der Ansicht, es bestehe weiterhin dringender Tatverdacht und es liege in Anbetracht der Straferwartung auch der Haftgrund der Fluchtgefahr vor.
Die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft sei auch nicht unverhältnismäßig. Im Rahmen der diesbezüglichen Abwägung hat das Gericht insbesondere auf die Umstände abgestellt, die zur Ablehnung der Berufsrichter der 17. großen Strafkammer führten und diese anders bewertet. Die Ablehnung der Berufrichter sei eher fern liegend gewesen, daher liege auch kein ursächlicher justizieller Fehler vor.
Nächster Hauptverhandlungstermin: 22. November 2006
Presseberichterstattung vom 30. November 2004 bis zum 14. November 2006
Pressemitteilungen der Pressestelle der Berliner Strafgerichte Nr. 5/ 2006 v. 15. Februar 2006, Nr. 26/ 2006 v. 30. Juni 2006, Nr. 30/ 2006 v. 24. August 2006, Nr. 40/ 2006 v. 8. November 2006
Iris Berger
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