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Landgericht: Amtsenthebung des Vorstandes des Landesverbandes der Berliner WASG vorläufig außer Kraft gesetzt (PM 18/2006)
Die Präsidentin des Kammergerichts
- Pressestelle –
Die 87. Kammer des Landgerichts Berlin gab heute dem Antrag eines Mitglieds des Landesvorstandes des Berliner Landesverbandes der Wahlalternative Arbeit & Soziale Gerechtigkeit (WASG) gegen den Bundesvorstand der WASG statt. Danach wird der Beschluss des Bundesvorstandes der WASG betreffend die Amtsenthebung des Vorstandes des Landesverbandes und die Einsetzung eines Beauftragten bis zur Entscheidung des Bundesparteitages über den Vorstandsbeschluss vorläufig außer Kraft gesetzt.
Der Berliner Landesverband der WASG hatte im April 2006 beschlossen sich an den Wahlen zum Abgeordnetenhaus zu beteiligen und dies dem Landeswahlleiter angezeigt. Der Bundesvorstand der WASG hatte daraufhin den Berliner Landesvorstand der WASG seines Amtes enthoben und einen Beauftragten eingesetzt. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Anmeldung zur Teilnahme an der Wahl durch den Landesvorstand kein Grund für dessen Amtsenthebung sei. Die Anmeldung zur Wahl sei weder rechts- noch satzungswidrig, da die Beteiligung an Wahlen grundsätzlich und nach der Satzung zu den Aufgaben der Partei gehöre.
Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.
(Gesch.-Nr.: 87 O 24/06 Landgericht Berlin).
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In der Berufungsinstanz im Kammergericht wurde das Verfahren durch einen zwischen den Parteien geschlossen Vergleich beendet (Geschäftszeichen 27 U 109/06).
Berlin, im Januar 2008
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