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Kammergericht Urteil gegen Ihsan G. rechtskräftig, BGH verwirft Revision des Angeklagten (PM 7/2006)
Die Präsidentin des Kammergerichts
- Pressestelle der Berliner Strafgerichte -
Kammergericht:
Urteil gegen Ihsan G. rechtskräftig, BGH verwirft Revision des Angeklagten
Der Bundesgerichtshof hat durch Beschluss vom 8. Februar 2006 die Revision des Angeklagten Ihsan G. gegen das Urteil des Kammergerichts vom 6. April 2005 als unbegründet verworfen.
Der Generalbundesanwalt hatte sein Rechtsmittel bereits im vergangenen Jahr zurückgenommen.
Das Urteil, durch welches Ihsan G. wegen Steuerhinterziehung, Verstößen gegen das Waffengesetz und das Ausländergesetz sowie wegen Urkundenfälschung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt und gleichzeitig vom Vorwurf der versuchten Bildung einer terroristischen Vereinigung freigesprochen worden war, ist somit rechtskräftig.
Pressemitteilung der Pressestelle der Berliner Strafgerichte vom 6.4.2005
Presseberichterstattung vom 21.3.2003 bis 9.9.2005
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