Inhaltsspalte
Landgericht: Staatsanwaltschaft nimmt Antrag zur nachträglichen Sicherungsverwahrung zurück (PM 2/2006)
Landgericht:
Staatsanwaltschaft nimmt Antrag zur nachträglichen Sicherungsverwahrung zurück
Der für den 15. Februar 2006 vorgesehene Hauptverhandlungstermin betreffend Jens A. (28 Jahre) – 30. große Strafkammer, 13.00 Uhr, Saal 739 – entfällt ersatzlos.
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat heute, am 8. Februar 2006, den Antrag zurückgenommen, mit dem sie erreichen wollte, dass für Jens A. die nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet wird.
Begründet wird die Antragsrücknahme damit, der Verurteilte sei nach dem Ergebnis der beiden Sachverständigengutachten zum jetzigen Zeitpunkt nicht gefährlich für die Allgemeinheit. Es bestehe nicht die für eine Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung erforderliche hohe Wahrscheinlichkeit erheblicher Straftaten in der Zukunft.
Der bei Jens A. festgestellte zeitweilige Therapieunwillen deute nicht auf eine solche Gefährlichkeit hin, sondern beruhe auf dem Verdrängen der Tat.
Eine Entscheidung des Landgerichts ist somit nicht mehr erforderlich.
Bei Rückfragen:
Bödeker
Pressesprecher
(Tel.: 9014 – 2280 / -2332 / -2470)
Es folgen die Inhalte der rechten Seitenspalte
Präsident: Dr. Bernd Pickel
Vizepräsidentin: Dr. Svenja Schröder-Lomb
Pressestelle für den Bereich Strafrecht
Pressesprecherin:
Lisa Jani
Vorzimmer:
Frau Gladenick
Ausschließlich für Pressesachen:
Tel.: 030/9014-2285
Fax: 030/9014-2477
E-Mail
Pressestelle für den Bereich Zivilrecht
Pressesprecher:
Thomas Heymann
Vorzimmer:
Frau Fronzke
Ausschließlich für Pressesachen:
Tel.: 030/9015-2290 oder
Tel.: 030/9015-2585 (kurze Verzögerung bei Rufumleitung)
Fax: 030/9015-2293
E-Mail