Energie

Informationen zu den Themen Energie/Energieversorgung/Energiekrise finden Sie unter: berlin.de/energie

OVG bestätigt Demonstrationsverbot in Berlin an Silvester und Neujahr - 48/20

Pressemitteilung vom 30.12.2020

Nach § 26 der SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin sind Versammlungen an Silvester und Neujahr verboten. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte gestern einen gegen diese Regelung gerichteten Eilantrag abgelehnt (vgl. Pressemitteilung Nr. 66/2020 des VG Berlin). Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die hiergegen erhobene Beschwerde der Antragstellerin mit Beschluss vom heutigen Tage zurückgewiesen.

Soweit die Antragstellerin die Feststellung verlangt, dass die Norm nicht nur ihr gegenüber, sondern allgemein nicht anwendbar sei, handelt es sich um eine vom Landesrecht nicht vorgesehene Normenkontrollklage. Die Antragstellerin hat auch keinen Anspruch auf die vorläufig geltende Feststellung, dass das Versammlungsverbot ihr gegenüber nicht anwendbar sei. Art. 8 Abs. 2 des Grundgesetzes sieht für Versammlungen unter freiem Himmel ausdrücklich die Möglichkeit vor, diese auf Grund eines Gesetzes zu beschränken. Angesichts der speziell zu Silvester besonders gesteigerten Gefahr infektiöser Kontakte und der aktuellen Infektionslage mit einem Höchststand an Toten im Zusammenhang mit dem SARS-CoV-2-Virus sowie der angespannten Situation auf den Intensivstationen ist das auf zwei Tage beschränkte Verbot nicht zu beanstanden.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar.

Beschluss vom 30. Dezember 2020 OVG 1 S 177/20