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Pressesprecher
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Zur Erteilung von Rechtsauskünften sind die Gerichte nach der Verfassung ohnehin nicht befugt. Hierzu sind lediglich Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte und Vertreter/-innen der Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbände befugt.

Wollen Sie eine Klage erheben, ist Ihnen bei der Formulierung der Anträge oder der Klageschrift die Rechtsantragstelle der Gerichte für Arbeitssachen, Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin, Sprechzeiten: Montag bis Freitag: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr und für Berufstätige: Donnerstag 15:45 Uhr bis 17:15 Uhr, behilflich.

Die Bediensteten der Rechtsantragstelle dürfen aber ebenfalls keine Rechtsauskünfte erteilen.

Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass für Personen mit geringem Einkommen die Möglichkeit besteht, für die Durchführung eines Rechtsstreites auf Antrag Prozesskostenhilfe zu erhalten. Ein entsprechender Antrag kann ebenfalls in der Rechtsantragstelle gestellt werden.

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