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Allgemeines

Aufbau der Gerichte

Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist eine eigenständige, von der Zivilgerichtsbarkeit unabhängige Gerichtsbarkeit. Sie ist dreistufig aufgebaut und besteht aus

  • den Arbeitsgerichten (Eingangsgericht für alle Rechtsstreitigkeiten unabhängig vom Streitgegenstand und dessen Wert)
  • den Landesarbeitsgerichten (Rechtsmittelinstanz)
  • dem Bundesarbeitsgericht (Rechtsmittelinstanz).

Im ersten Rechtszug ist das Arbeitsgericht als Eingangsinstanz zuständig.

Die Gerichte für Arbeitssachen sind gemäß §§ 2 ff Arbeitsgerichtsgesetz(Externer Link) u. a. zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern/-innen und Arbeitgebern/-innen

  • aus dem Arbeitsverhältnis,
  • über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses,
  • aus Verhandlungen über die Eingehung eines Arbeitsverhältnisses und aus dessen Nachwirkungen,
  • aus unerlaubten Handlungen, soweit diese mit dem Arbeitsverhältnis im Zusammenhang stehen,
  • zwischen Auszubildenden und Arbeitgebern/-innen über die gleichen Gegenstände (z. T. aber erst nach Durchführung des Schlichtungsverfahrens nach § 111 Abs. 2 ArbGG(Externer Link)) oder Umschülern/-innen und Arbeitgebern/-innen.
Gerichtsorganisation
Die Verteilung der eingehenden Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte regelt der Geschäftsverteilungsplan des Landesarbeitsgerichts. Er wird jährlich vom Präsidium des Landesarbeitsgerichts für das Folgejahr beschlossen.

Beim Landesarbeitsgericht gilt - anders als beim Arbeitsgericht Berlin - das Fachkammerprinzip nicht.

Rgv Lag 2012

Geschäftsverteilungsplan
Geschäftsverteilungsplan des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg für das Geschäftsjahr 2012 laden »

(14.12.2011; Rgv Lag 2012, 141 Bytes)

Kontakt

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Magdeburger Platz 1
10785 Berlin

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Telefon 030 90171-0
Telefax: 030 90171-222/333

E-Mail

Fahrverbindungen

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Kurfürstenstraße:
U1
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U1, U2, U3, U4

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M48, M85
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M29