In der Bibliothek der Gerichte für Arbeitssachen kann u. a. Einblick in
- arbeitsrechtliche Gesetze
- einschlägige Fachliteratur
- Entscheidungssammlungen
- Tarifverträge
genommen werden.
Ein Lesesaal ist vorhanden.
Eine Ausleihe ist nicht möglich.
Fotokopien können gegen ein Entgelt von zzt. 0,10 EUR pro Seite gefertigt werden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bibliothek erteilen keine Rechtsauskünfte.
Die Bibliothek ist zzt. montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr geöffnet.