Rechtsantragstelle
Welche Aufgaben hat die Rechtsantragstelle?
Die in der Rechtsantragstelle tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen
- Klagen
- alle sonstigen Anträge, für die das Gesetz die Aufnahme von Anträgen zu Protokoll der Geschäftsstelle zulässt
nach Ihren Angaben zu Protokoll.
Die Rechtsantragstelle verfügt nicht über Dolmetscher/-innen.
Die Rechtsantragstelle ist montags bis freitags von 08:30 bis 13:00 Uhr besetzt, eine Spätsprechstunde (nur für Berufstätige) findet donnerstags von 15:45 bis 17:15 Uhr statt.
Die Rechtsantragstelle darf keine Rechtsberatung erteilen.
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Was kostet die Inanspruchnahme der Rechtsantragstelle?
- Die Aufnahme des Antrags ist kostenlos
- etwaige Auslagen (Kopierkosten) sind zu erstatten.
Die Inanspruchnahme der Rechtsantragstelle beim Arbeitsgericht ist kostenlos.
Allerdings fallen für Unterlagen, die kopiert werden müssen, Kopierkosten an.
Diese betragen zurzeit 0,10 EUR pro Seite.
Wer die deutsche Sprache nicht beherrscht, sollte möglichst eine sprachkundige Person zur Unterstützung mitbringen.
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Was sollte ich mitbringen?
Bitte bringen Sie sämtliche das streitige Arbeitsverhältnis betreffenden Unterlagen mit, wie z. B.
- Unterlagen, aus denen sich die genaue Bezeichnung des/der Arbeitgebers/-in und eine zustellfähige Anschrift Ihres/Ihrer Prozessgegners/-in ergibt.
- Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Aufhebungsvertrag, Gehalts- bzw. Lohnabrechnungen.
- Überstundenauflistungen, Bescheinigungen oder Bescheide anderer Behörden und Einrichtungen, soweit sie Auswirkungen auf das Verfahren haben könnten.
Für den weiteren Verlauf des Prozesses ist es von Nachteil, wenn die gegnerische Partei falsch, fehlerhaft oder unvollständig angegeben worden ist, ggf. muss die Partei fehlende Angaben bei den zuständigen Gewerbeämtern oder dem Handelsregister ermitteln.
Wichtig: Im Falle einer Zahlungsklage sind nur bezifferte Anträge zulässig, d. h. der Anspruch sollte in einer Aufstellung detailliert berechnet sein.
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Wie kann ich einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids stellen?
Ein Formular für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren
- im Handel erwerben
- eigenständig ausfüllen und unterschreiben
- bei dem Arbeitsgericht Berlin einreichen oder
- einen Antrag zu Protokoll der Rechtsantragstelle erklären.
Soweit Sie beabsichtigen, einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides einzureichen, können Sie entweder ein Formular für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren im Handel käuflich erwerben, dieses unter Beachtung der dort ersichtlichen Hinweise eigenständig ausfüllen und unterschreiben und es dem Arbeitsgericht Berlin zusenden bzw. in der gemeinsamen Briefannahmestelle der Gerichte für Arbeitssachen einreichen oder einen Antrag zu Protokoll der Rechtsantragstelle erklären.
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