Der Gerichtsbezirk und die Zuständigkeiten des Amtsgerichts Pankow

Karte der Berliner Bezirke

Der Gerichtsbezirk ist das Gebiet, für das ein Gericht örtlich zuständig ist. In der Regel ist ein Gericht nur für Rechtsangelegenheiten innerhalb seines Bezirks zuständig. Davon gibt es zahlreiche Ausnahmen, wie nachfolgend dargestellt.

Das Amtsgericht Pankow ist für Zivilprozessverfahren, Nachlasssachen, Zwangsvollstreckungen, Zwangsversteigerungen, Zwangsverwaltungen, Insolvenzverfahren und Betreuungssachen innerhalb des Stadtbezirks Pankow, einschließlich der Ortsteile Weißensee, Blankenburg, Heinersdorf, Karow, Stadtrandsiedlung Malchow, Blankenfelde, Buch, Französisch Buchholz, Niederschönhausen, Rosenthal und Wilhelmsruh zuständig, aber nicht für den Ortsteil Prenzlauer Berg, für das das Amtsgericht Mitte zuständig ist.

In Familiensachen ist das Amtsgericht Pankow für die Bezirke Pankow (einschließlich Prenzlauer Berg), Mitte und Reinickendorf zuständig.

Eine vollständige Übersicht über die Zuständigkeiten des Gerichts finden Sie hier.