Aufenthalt

Mädchen mit Stadtplan vor dem Reichstagsgebäude

Sie möchten Asyl beantragen oder als Flüchtling anerkannt werden?

Über Asylanträge und die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskommission entscheidet gemäß dem Asylverfahrensgesetz (§ 5 Absatz 1) das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Wenn Sie das Asylrecht in Anspruch nehmen oder als Flüchtling anerkannt werden wollen, müssen Sie einen Asylantrag stellen.

Einen Antrag auf Asyl können Sie jedoch nur stellen, wenn Sie sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten und sich zumindest bei der deutschen Grenzbehörde gemeldet haben. Eine Asylbeantragung aus dem Ausland oder einer deutschen Auslandsvertretung ist nicht möglich. Ein Asylantrag muss persönlich gestellt werden.

Fragen wie

- Wer hat ein Recht auf Asyl?
- Wer hat ein Recht darauf, als Flüchtling anerkannt zu werden?
- Was bedeutet „subsidiärer Schutz“?
- Wo muss ich meinen Antrag stellen?
- Wie läuft das Verfahren ab?

werden auf den Internetseiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ausführlich beantwortet. Dort finden Sie auch alle anderen Informationen, die für Sie als Schutzsuchenden relevant sind.

Was machen Sie, wenn Sie keine gültigen Papiere haben? Was ist ein Reiseausweis?

Grundsätzlich ist der Aufenthalt eines Ausländers in der Bundesrepublik Deutschland nur zulässig, wenn der Betroffene im Besitz eines anerkannten und gültigen Passes oder Passersatzes ist. Läuft dieser ab, muss bei den zuständigen Behörden die Verlängerung des Passes beantragt werden. Nach § 48 Absatz 3 Aufenthaltsgesetz sind Ausländer verpflichtet, an der Beschaffung eines Identitätspapieres mitzuwirken.

Der Reiseausweis ist ein deutscher Passersatz für Ausländer, den man erhält, sofern ein von der Bundesrepublik Deutschland anerkannter Pass oder Passersatz bei den Behörden des Herkunftslandes nicht auf zumutbare Weise erlangt werden kann. Die Ausstellung des Reiseausweises erfolgt für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten, für Flüchtlinge und für Staatenlose. Zuständig ist in Berlin die Ausländerbehörde.

Bitte informieren Sie sich auf den Internetseiten der Berliner Ausländerbehörde über alle Formalitäten, die zu beachten sind (biometrisches Foto, Gebühren, beizubringende Unterlagen usw.). Für die Beantragung des Reiseausweises ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich. Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin, da die Reiseausweise von der Bundesdruckerei hergestellt werden und die Bereitstellung daher 4 bis 6 Wochen dauern kann.