Die UN-Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 verabschiedet, um Bürfnisse und Interessen von Kindern, wie das Recht auf Bildung und Schutz vor Gewalt sowie auf Freizeit zu vertreten.
Zwar hat sich inzwischen einiges verbessert, aber immer noch leben viele Millionen Mädchen und Jungen auf der ganzen Welt in humanitären Notlagen, leiden an Unterernährung oder haben keinen Zugang zu Bildung.
In den 54 Artikeln der Kinderrechtskonvention heißt es unter anderem, dass die Kinder vor Ausbeutung und Gewalt geschützt werden und dass sie keine Kinderarbeit leisten müssen. Dass es trotzdem immer noch viel Gewalt und Ungerechtigkeit gegen Kinder gibt, ist leider auch in Deutschland Tatsache. Zwar gibt es laut des Statistischen Bundesamts hierzulande in den letzten Jahren weniger Kinderarmut, dafür stiegen die Fälle von Kindeswohlgefährdung stark an: jeweils um zehn Prozentpunkte sowohl in 2018 als auch in 2019.
Seit November 2000 gilt in Deutschland für jedes Kind das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Eine neue Studie von UNICEF und dem Kinderschutzbund (siehe Materialien und Dokumente) hat jetzt 2.500 Personen zu ihren Meinungen zu Körperstrafen in der Kindererziehung befragt. Dabei kam zutage, dass jeder oder jede Zweite immer noch glaubt, ein Klaps auf den Hintern würde einem Kind nicht schaden. Jede oder jeder Sechste findet sogar eine Ohrfeige in Ordnung. Bei Männern ist die Zustimmung höher als bei Frauen, aber je jünger die Befragten sind, desto mehr lehnen sie Körperstrafen ab.
„20 Jahre nach der Gesetzesänderung bleiben Herausforderungen“, betont Ekin Deligöz, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderschutzbundes. „Denn das Recht jedes Kindes auf gewaltfreie Erziehung geht weit über den Verzicht auf körperliche Bestrafungen hinaus. Es ist eine Frage der gesellschaftlichen Haltung. Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ist ein längst überfälliger Schritt, um die Rechte der Kinder auf Schutz, Förderung und Beteiligung zu stärken.“