Zahnfehlstellungen und Zahnspange

Lächelnder dunkelhaariger Jugendlicher mit Zahnspange und Kopfhörern um den Hals

Stehen die Zähne nicht so sie sein sollten, kann bei vielen Kindern und Jugendlichen eine Zahnspange hilfreich sein, um die Fehlstellungen zu korrigieren. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten allerdings erst ab einem bestimmten Schweregrad.

Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Ob die Kosten einer Zahnspange für Kinder und Jugendliche bis zum Ende des 18. Lebensjahres übernommen werden, hängt davon ab, wie schwerwiegend die Fehlstellung ist. Die Zahnarztpraxis stellt eine Überweisung zu einer Kieferorthopädie aus, wenn dies als notwendig betrachtet wird. Die Fehlstellung der Zähne wird dann einer kieferorthopädischen Indikationsgruppe (KIG) zugeordnet, die von Schweregrad 1 bis Schweregrad 5 reichen kann. Die Krankenkassen übernehmen ab KIG 3 die Kosten der kieferorthopädischen Behandlung.

Wie beantrage ich die Kostenübernahme?

Die Praxis für Kieferorthopädie beantragt die Kostenübernahme. Nach der Untersuchung wird ein kieferorthopädischer Behandlungsplan aufgestellt und dieser an die Krankenkasse übermittelt.

Zahlt die Krankenkasse alles?

Sind die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme erfüllt (ab KIG 3), kommen die Krankenkassen grundsätzlich für 100 Prozent der Kosten auf. Allerdings werden in der Regel während der Behandlung lediglich 80 Prozent der Kosten direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Die weiteren 20 Prozent müssen zunächst als Eigenanteil selbst bezahlt werden. Der Eigenanteil wird nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung zurückerstattet. Wenn die Behandlung abgeschlossen ist, wird eine Abschlussbescheinigung ausgestellt, die zusammen mit den Eigenanteilsrechnungen bei der Krankenkasse eingereicht werden muss. Sind zwei oder mehr Kinder in kieferorthopädischer Behandlung, verringert sich der Eigenanteil ab dem zweiten Kind um 10 Prozent.

Was wird nicht von der Krankenkasse übernommen?

Neben kieferorthopädischen Behandlungen der KIG 1 bis 3 werden keine Mehrkosten für Leistungen übernommen, die die kieferorthopädische Behandlung lediglich aus ästhetischen Gründen oder aufgrund eines besseren Tragekomforts ergänzen. Dazu zählen beispielsweise Keramikbrackets oder Speedbrackets, die deutlich kleiner sind als die herkömmlichen Brackets bei festen Zahnspangen.

Zahnspange bei Erwachsenen

Bei Erwachsenen zahlt die Krankenkasse eine kieferorthopädischen Behandlung nur in Ausnahmefällen. Dazu zählen schwere Kieferanomalien wie u.a. das angeborene Crouzon-Syndrom oder auch Fehlentwicklungen wie zum Beispiel ein vorstehender Unterkiefer (Progenie). Auch wenn solch schwere Kieferanomalien durch einen Unfall verursacht werden, können die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden.

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AOK: Faktenbox – Zahlt die AOK die Zahnspange für mein Kind?

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