Zuhause: Das ist für die meisten Berliner Familien das gemeinsame Leben in einer Mietwohnung. Wenn Sie von einer Wohnungskündigung oder eine bereits anstehende Zwangsräumung betroffen sind, müssen Sie das aber nicht allein durchstehen, sondern können sich beraten lassen und Hilfe holen.
Wenn die Vermieterin oder der Vermieter die Wohnung kündigt, ist das besonders für Familien eine Herausforderung und eine schwierige Zeit. Bei Kündigung des Mietvertrages sollten Sie zuerst prüfen, ob gegen die Kündigung ein Widerspruch möglich ist. Familien können sich unter Umständen auf die so genannte Sozialklausel berufen. Diese Klausel greift, wenn durch die Kündigung für Sie und Ihre Familie eine nicht zu rechtfertigende Härte entsteht. Ein solcher Härtefall wäre beispielsweise, wenn Sie keinen Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen finden können.
Die kostenlose Mieterberatung in den Berliner Bezirken berät Sie zu dem Thema. Wissenswertes rund um Wohnungskündigungen finden Sie auch im Ratgeber für Berliner Mieterinnen und Mieter der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.
Mieterberatungen in den Berliner Bezirken
Sie finden in allen Berliner Bezirken offene Mieterberatungen, die alle Mieterinnen und Mieter des Bezirks kostenlos nutzen können.
Mietrechtsexpertinnen und Mietrechtsexperten stehen Ihnen für Fragen zum Mietvertrag, zur Mieterhöhung, zur Modernisierung und zum Kündigungsschutz zur Verfügung. Eine Rechtsvertretung vor Gericht durch die Mieterberatungen ist allerdings ausgeschlossen.
Informationen zu den Beratungszeiten und -orten sowie zur gegebenenfalls notwendigen Anmeldung finden Sie hier:
Falls eine Zwangsräumung der Wohnung ansteht, kann Ihnen das Amt für Soziales in Ihrem im Bezirk weiterhelfen. Dazu müssen Sie das Amt rechtzeitig über Ihre Notlage informieren. Sind unbezahlte Mieten der Grund für die Kündigung und die drohende Räumung, können sie versuchen die Räumungsklage noch abzuwenden, beispielsweise indem sie die ausstehenden Mietzahlungen noch leisten. Hierzu können Sie beim Jobcenter oder dem Amt für Soziales einen Antrag auf Mietschuldenübernahme stellen. Hierbei gelten wichtige Fristen, die Sie beachten müssen.
Wohnungen aus dem geschützten Marktsegment können helfen
Wenn Sie kurz vor der Räumung stehen oder wohnungslos sind, können Sie eventuell auch aus einem besonderen Wohnungskontingent, dem „Geschützten Marktsegment“, eine Wohnung erhalten. Ihren Antrag müssen Sie direkt beim Bezirk stellen.
Kontakte Fachstellen „Geschütztes Marktsegment“ in den Bezirksämtern
Konnte der Verlust der Wohnung nicht verhindert werden, haben Sie Anspruch darauf untergebracht zu werden. Die bezirklichen Fachstellen Soziale Wohnhilfe sind für Sie da und unterstützen Sie auch, wenn Sie ihre Wohnung bereits verloren haben.
Mietschulden? Und Sie sollen raus aus Deiner Wohnung? Sie können was tun!
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