U18-Wahl

Logo der U18-Wahl in blauer, weißer und roter Farbe.

U18-Wahlen werden seit dem ersten Mal im Jahr 1996 immer neun Tage vor einem offiziellen Wahltermin abgehalten. Zur Bundestagswahl, Europawahl, Landtagswahlen etc. rücken politische Zukunftsdiskussionen ins Zentrum des öffentlichen Interesses. Das beschäftigt auch Kinder und Jugendliche, sie stellen sich Fragen und äußern politische Wünsche.

Wer darf wählen und wo?

Bundesweit öffnen Wahllokale in Jugendclubs, Räumen von Jugendverbänden, Schulen, Fußgängerzonen, auf Marktplätzen und Sportplätzen. Wählen darf, wer sonst wegen seines Alters noch nicht darf. Die Nationalität spielt keine Rolle. „Uns geht es darum, junge Menschen für die Demokratie und eines ihrer wichtigen Instrumente zu begeistern”, sagt Marcus Lehmann. Er hat 1996 U18 in einem Berliner Jugendclub erfunden.

Niedrigschwellige U18-Teilnahme

Kinder und Jugendliche melden – mit oder ohne Unterstützung von Erwachsenen – ein Wahllokal auf u18.org an. Sie bereiten alles Notwendige vor: Wahlraum, Wahlkabinen, Wahlurne. Meist organisieren die jungen Menschen im Vorfeld noch Podiumsdiskussionen, vergleichen die Wahlprogramme der Parteien und beschäftigen sich mit den Abläufen und Regeln von Wahlen. Notwendiges Material entwickeln sie selbst oder nutzen, was von Bundes- und Landeskoordinierungsstelle bereitgestellt wird.

Wer organisiert U18?

Organisiert und getragen wird die U18-Wahl vom Deutschen Kinderhilfswerk, dem Deutschen Bundesjugendring, den Landesjugendringen, vielen Jugendverbänden und dem Berliner U18-Netzwerk. Gefördert durch die Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Familie & STARKgemacht! Jugend-Demokratiefonds Berlin.

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