Rente: Altersrente

Grauhaariges Paar schaut sich Dokumente an

Die Rente dient der finanziellen Absicherung im Alter. Damit die finanzielle Absicherung im Alter funktioniert bestehen verschiedenen Möglichkeiten, sich zu versichern. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie teilweise auch Selbstständige sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Versicherte haben Anspruch auf Altersrente, wenn sie ein bestimmtes Lebensalter erreicht und eine Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von fünf Jahren (60 Monate) zurückgelegt haben. Für einige Altersrenten müssen darüber hinaus weitere besondere Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein.

Ab wann wird Rente gezahlt?

Seit 2012 wird die Regelaltersgrenze vom ehemals 65. Lebensjahr bis zum Jahr 2029 schrittweise auf das 67. Lebensjahr angehoben. Die Altersgrenze von 67 Jahren gilt für ab 1964 Geborene. Rente ab dem 65. Lebensjahr ohne finanzielle Nachteile werden nur noch Versicherte erhalten, die 45 Jahre Pflichtbeitrags- und Berücksichtigungszeiten haben oder Menschen, die eine Schwerbehinderung vorweisen können.

In vielen Fällen ist es möglich, die Altersrente früher in Anspruch zu nehmen, was allerdings mit finanziellen Einbußen verbunden sein kann. Wegen der Vielzahl der Besonderheiten ist eine individuelle Beratung unverzichtbar.

Wie hoch ist die Rente?

Die Höhe der Altersrente richtet sich vor allem nach der Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung und der Höhe des dabei erzielten Entgelts. Diese werden in Entgeltpunkte umgerechnet. Der Durchschnittsverdienst aller Versicherten entspricht einem Entgeltpunkt, welcher dem Rentenkonto gutgeschrieben wird. Wurde mehr oder weniger verdient, werden die Entgeltpunkte anteilig angerechnet. 

Daneben können aber auch Entgeltpunkte für bestimmte Zeiten berücksichtigt werden, in denen keine Beiträge (z.B. für Fachschulausbildung) oder Beiträge vom Staat, von der Agentur für Arbeit, von der Krankenkasse oder anderen Stellen (z.B. Kindererziehung, Arbeitslosigkeit und Krankheit) gezahlt wurden.

Die berechneten Entgeltpunkte entsprechen einem bestimmten Rentenwert, welcher immer wieder der gesamtwirtschaftlichen Situation angepasst wird.

Wie bekommt man Rente?

Altersrente wird nur auf Antrag (Rentenantrag) gewährt. Wird dieser spätestens innerhalb von drei Kalendermonaten nach Erreichen der jeweiligen Altersgrenze gestellt, beginnt die Rente mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind, bei späterer Antragstellung mit dem Ersten des Antragsmonats.

Der Rentenbeginn kann durch Weiterarbeit hinausgeschoben werden. Für jeden Monat, den man über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet, ohne den Rentenantrag zu stellen, erhöht sich der Rentenanspruch.

Grundrente

Jede Person mit mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten hat ein Recht auf eine Grundrente. Sie ist keine gesonderte Leistung, sondern sie wird zusätzlich mit der gesetzlichen Rente ausgezahlt. Die Höhe ist individuell. Für die volle Grundrente sind mindestens 35 Jahre an Grundrentenzeiten notwendig. Außer Pflichtbeitragszeiten zählen Kindererziehung- und Pflegezeiten sowie Zeiträume, in denen während Krankheit oder Rehabilitation eine Leistung bezogen wurde. Zeiten mit freiwilliger Beitragszahlung oder Arbeitslosigkeit werden nicht berücksichtigt.

Empfohlen: Zum Rentenantrag beraten lassen

Ein Rentenantrag ist kompliziert und umfangreich. In den Beratungsstellen der Rentenversicherung gibt es Unterstützung bei der Antragsstellung. Auch ehrenamtlich tätige Versichertenberater/innen und Versichertenälteste helfen beim Ausfüllen des Antrags. Versichertenälteste sind verrentete Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung Bund. Nähere Infos dazu siehe Link zu Deutsche Rentenversicherung: Beratungsstellen.

Obwohl die gesetzliche Rente die wichtigste Säule der Altersvorsorge bleibt, sollte man rechtzeitig prüfen, wie viel Geld man für seinen Ruhestand braucht, und zusätzlich privat vorsorgen oder eine betriebliche Altersvorsorge abschließen.

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Ratgeber zur Rente

(Stand: 01/2023)

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Copyright: Bundesministerium für Arbeit und Soziales


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