Rehabilitation für Kinder und Jugendliche

Kinder üben Yoga auf einer Wiese

Ist das Kind schwer oder chronisch krank, kann eine Kinderrehabilitation beantragt werden. Durch die Reha-Maßnahme soll die Gesundheit des Kindes verbessert und im besten Fall vollständig wiederhergestellt werden. Die Rehabilitation dauert in der Regel vier Wochen.

Begleitung durch ein Elternteil

Bis zum 12. Lebensjahr des Kindes ist unabhängig von der Art der Erkrankung in der Regel eine Begleitung durch ein Elternteil möglich. Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung der Begleitperson werden übernommen. Bei einigen Erkrankungen ist auch über das 12. Lebensjahr des Kindes hinaus eine Begleitung durch ein Elternteil aus medizinischer Sicht erforderlich, um den Erfolg der Reha-Maßnahme sicherzustellen.

Wer versorgt die Geschwisterkinder?

Begleitet ein Elternteil das erkrankte Kind zur Rehabilitation, und es müssen zu Hause Geschwisterkinder unter 12 Jahren versorgt werden, kann eine Haushaltshilfe beantragt werden. Alternativ können Geschwisterkinder auch als Begleitperson in die Reha-Einrichtung aufgenommen werden. Die Kosten dafür werden übernommen.

Schulunterricht während der Reha

Damit schulpflichtige Kinder während der vierwöchigen Rehabilitation nicht zu viel Schulstoff versäumen, erhalten sie in altersgerechten Lerngruppen Unterricht in allen Hauptfächern und arbeiten mit den Schulmaterialien ihrer Heimatschule. Auch aufgenommene Geschwisterkinder erhalten Schulunterricht.

Altersgrenze

Eine Rehabilitation für Kinder und Jugendliche ist bis zum 18. Lebensjahr möglich. Befinden sich junge Erwachsene in einer Schul- oder Berufsausbildung, absolvieren ein freiwilliges Jahr oder haben eine Behinderung, ist eine Kinderrehabilitation auch bis zum 27. Lebensjahr möglich.

Keine Zuzahlungen nötig

Für die Kinderrehabilitation müssen keine Zuzahlungen geleistet werden. Es werden Reisekosten sowie Kosten für Unterkunft und Verpflegung des Kindes übernommen. Das gilt auch für entstehende Nebenkosten wie Unterbringung einer Begleitperson sowie ggf. für eine Haushaltshilfe oder die Mitnahme von Geschwisterkindern.

Antrag stellen

Der Antrag für eine Kinderrehabilitation kann bei der Deutschen Rentenversicherung oder der gesetzlichen Krankenversicherung gestellt werden. Für eine Bewilligung müssen bestimmte medizinische und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Weiterführende Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung oder die gesetzliche Krankenkasse.

Downloads

Deutsche Rentenversicherung: Broschüre: Kinder und Jugendliche: Fit mit Rehabilitation

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Bündnis Kinder- und Jugendreha e.V.: Flyer: Reha rettet Lebensläufe!

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