Pflegegeld und Entlastungsbetrag

Mutter und Tochter spielen mit einem Kind mit Behinderung

Angehörige oder Ehrenamtliche, die häusliche Pflege übernehmen, können Pflegegeld bekommen. Eine Kombination aus Pflegegeld und ambulanten Pflegesachleistungen ist ebenfalls möglich, wenn die Pflege nicht vollständig privat organisiert wird.

Wer kann Pflegegeld beantragen?

Pflegeversicherte mit Pflegegrad 2 bis 5 können bei der Pflegeversicherung die Zahlung von Pflegegeld beantragen. Voraussetzung ist, dass die häusliche Pflege durch Angehörige oder Ehrenamtliche sichergestellt ist. Eine regelmäßige pflegefachliche Beratung der Pflegenden ist dabei vorgeschrieben, um die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern.

Höhe des Pflegegeldes

Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom Pflegegrad. Informationen zur Höhe des Pflegegeldes sind auf der Internetseite „Pflegegeld für die häusliche Pflege“ des Bundesministeriums für Gesundheit zu finden. Die Pflegebedürftigen können über das ausgezahlte Pflegegeld frei verfügen, und es beispielsweise an die sie versorgenden Personen als Anerkennung weitergeben.

Kombination mit ambulanten Pflegesachleistungen

Pflegegeld und ambulante Pflegesachleistungen können auch miteinander kombiniert werden, etwa wenn Angehörige einen Teil der Pflege übernehmen, gleichzeitig aber auch Hilfeleistungen durch Pflegedienste in Anspruch genommen werden. Die Höhe des Pflegegeldes vermindert sich dann entsprechend.

Entlastungsbetrag

Pflegebedürftige aller Pflegegrade in häuslicher Pflege können einen sogenannten Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro monatlich in Anspruch nehmen. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden einzusetzen, etwa zur Finanzierung einer teilstationären Tages- oder Nachtpflege oder einer vorübergehenden vollstationären Kurzzeitpflege. Der Entlastungsbetrag wird zusätzlich gewährt und nicht mit anderen Leistungen der Pflegeversicherung verrechnet.

Pflege-Pauschbetrag

Wer die häusliche Pflege von Angehörigen oder Bekannten übernimmt, kann ab Pflegegrad 2 einen Pauschbetrag bei der Steuererklärung geltend machen. 

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen rund um das Thema Pflege und finanzielle Leistungen gibt es auf der Internetseite www.pflegestärkungsgesetz.de des Bundesministeriums für Gesundheit.

Downloads

Bundesministerium für Gesundheit: Pflegeleistungen zum Nachschlagen (Broschüre)

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