Getrennte Eltern: Sorgerecht und Umgangsrecht

Im Vordergrund ist ein nachdenklich, aus dem Fenster blickendes Mädchen, das einen Teddybären in der Hand hält, zu sehen, während im Hintergrund zwei Elternteile, bestehend aus Vater und Mutter, getrennt voneinander auf der Couch sitzen und gestresst bzw. verzweifelt aussehen.

Eine Partnerschaft entwickelt sich manchmal anders als ursprünglich erwartet und wird deshalb beendet. Elternschaft besteht jedoch ein Leben lang fort - daran sollte bei allen Sorgerechts- und Umgangsstreitigkeiten gedacht werden.

Gemeinsames Sorgerecht

Bei getrennt lebenden verheirateten oder verpartnerten Eltern, geschiedenen und unverheirateten Paaren, die eine gemeinsame Sorgeerklärungen abgegeben haben, bleibt es nach einer Trennung grundsätzlich beim gemeinsamen Sorgerecht der Eltern. Es wird also nicht von Amts wegen ein Sorgerechtsverfahren durchgeführt.

Damit die gemeinsame Elterliche Sorge gut funktioniert, müssen beide Elternteile für die zu treffenden Entscheidungen in Kontakt bleiben, miteinander kooperieren und dafür sorgen, dass gemeinsame Kinder gute Bedingungen für ihr Aufwachsen bekommen. Alltagsfragen geringer Tragweite können durch den betreuenden Elternteil auch alleine gelöst werden. Durch Elternvereinbarungen bzw. Vollmachtserteilungen für einzelne Regelungen können manche Konflikte vermieden werden. Für eine möglichst gute Kommunikation zwischen den Elternteilen empfehlen Beratungsstellen, Anwältinnen und Anwälte sowie das Familiengericht häufig die Teilnahme an dem Kurs „Kinder im Blick“.

Alleiniges Sorgerecht

Jeder Elternteil kann das alleinige elterliche Sorgerecht beantragen. Das Familiengericht gibt dem Antrag statt,

  • wenn der andere Elternteil zustimmt, es sei denn, dass das Kind das 14. Lebensjahr vollendet hat und der Übertragung widerspricht, oder
  • wenn zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

Umgangsrecht für Kinder = Umgangspflicht für Eltern

Jedes Kind hat das Recht auf Umgang mit seinen Eltern. Das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil gehört zu den elementaren Rechten eines Kindes. Jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind berechtigt und verpflichtet, auch ohne Sorgerecht. Auch nach der Trennung und Scheidung seiner Eltern sollen dem Kind die gewachsenen familiären Beziehungen soweit wie möglich erhalten bleiben. Ein Recht auf Umgang mit dem Kind haben zur Förderung seiner Entwicklung außerdem Großeltern, Geschwister sowie enge Bezugspersonen, die eine sozial-familiäre Beziehung zu dem Kind haben.

Bei Schwierigkeiten zwischen Elternteilen, die den Umgang erschweren, können Eltern Hilfe in Form von Familienberatungen oder sogenannte „Elternmediationen“ in Anspruch nehmen. Ansprechstellen hierfür sind das zuständige Jugendamt und Organisationen wie der VAMV oder SHIA.

Im Fall einer Vereitelung oder Erschwerung des Umgangs kann ein Vermittlungsverfahren vor dem Familiengericht beantragt werden. Das Umgangsrecht kann nur dann auf Dauer ausgeschlossen werden, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre. Hierfür müssen jedoch schwerwiegende Gründe vorliegen. Diese überprüft das Familiengericht nach Anhörung des Jugendamtes.

Begleiteter Umgang

„Begleiteter Umgang“ ist ein unterstützendes Angebot für Familien, die den Kontakt und die persönliche Beziehung von beiden Elternteilen zu den Kindern aufrechterhalten wollen, dies aber nicht allein verwirklichen können. Die Umgangskontakte zwischen dem Kind und dem getrennt lebenden Elternteil werden dann mit Hilfe professioneller Begleitung geplant, durchgeführt und nachbereitet.

Um die Umgangsbegleitung in Anspruch nehmen zu können, muss man sich zunächst an das zuständige Jugendamt wenden. Sie wird von Trägern der Jugendhilfe angeboten, teilweise auch von den Erziehungs- und Familienberatungsstellen. 
 

Downloads

Bundesministerium der Justiz: Das Kindschaftsrecht

Broschüre, 1/2023

PDF-Dokument
Copyright: Bundesministerium der Justiz

Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung: Broschüre: Eltern bleiben Eltern

Broschüre der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung (DAJEB) mit Hilftestellungen für trennende oder getrennt lebende Eltern. Zur Download auf den Seiten des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

PDF-Dokument

Leben mit Kindern: Informationen für Alleinerziehende

Broschüre (Stand: 09/2019).

PDF-Dokument
Copyright: Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V.

Wechselmodell – Ist das was für uns?

Broschüre (12/ 2021).

PDF-Dokument
Copyright: Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Landesverband Berlin e.V.

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