Das Kind ist erkrankt und muss zu Hause betreut werden? Für ihr gesetzlich krankenversichertes Kind können Eltern häusliche Krankenpflege beantragen. Ob Spritzen geben, Waschen oder Verbände wechseln: Die Grund- und Behandlungspflege können Fachkräfte in den eigenen vier Wänden oft ebenso gut erledigen wie in einer Klinik.
Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe ist im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) verankert. Die Leistung wird bis zu vier Wochen bewilligt, in Ausnahmefällen auch länger. Die häusliche Krankenpflege muss ärztlich verordnet und durch die Krankenkasse genehmigt werden.
Neben den Sozialstationen gibt es Pflegedienste, die sich auf die Pflege und Versorgung akut und chronisch kranker Kinder spezialisiert haben. Sie beraten und leiten die Eltern auch in der Pflege an. Die Pflegestützpunkte in Berlin informieren und unterstützen rund um das Thema Pflege.
Auch private Betreuungsdienste, die selbst bezahlt werden müssen, unterstützen bei der Betreuung kranker Kinder. Der örtliche Kinderschutzbund unterstützt bei der Suche nach einem passenden Anbieter.