Arbeitsuchend, arbeitslos – Der Weg zum Arbeitslosengeld in Berlin

Eine Frau und ein Mann sitzen in einem Büro und schauen auf einen Laptop-Bildschirm.

Arbeitssuchend melden in Berlin

Droht der Verlust des Arbeitsplatzes durch Auslaufen des Arbeitsvertrags, Kündigung, Umzug oder andere Umstände, ist es wichtig, sich rechtzeitig an die zuständige Stelle der Bundesagentur für Arbeit zu wenden. Denn für den Anspruch auf Arbeitslosengeld müssen Sie gesetzlich festgelegte Fristen für die Arbeitsuchend- und Arbeitslosenmeldung einhalten.

Wenn Sie wissen, dass Ihr Beschäftigungsverhältnis endet – etwa weil ein befristeter Arbeitsvertrag ausläuft, Sie gekündigt wurden oder aus einem anderen Grund Ihre Arbeit verlieren, müssen Sie sich so schnell wie möglich Arbeitssuchend melden. Wenn Sie bis zum Ende Ihres Arbeitsvertrages keine neue Beschäftigung gefunden haben, müssen Sie sich am ersten Tag ohne Job Arbeitslos melden. Wir geben Ihnen einen Überblick über den Ablauf und die wichtigsten Anlaufstellen.

Arbeitssuchend und arbeitslos melden

  • 3 Monate vor Ende des Arbeitsvehätnisses

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  • 3 Tage nach Kenntnis über Vertragsbeendigung

  • 1 Woche Sperrzeit bei Verzögerung

  • 1. Tag nicht beschäftigt: Arbeitslos melden!

Schnellstmöglich arbeitssuchend melden

Je früher die Arbeitssuchendmeldung erfolgt, desto besser, denn meist ist es einfacher, aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus eine neue Beschäftigung zu finden. 

  • Spätestens drei Monate vor Ende des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses muss die Arbeitssuchendmeldung bei der zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen.
  • Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunkts und der Beendigung selbst weniger als drei Monate, muss die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis erfolgen.

Was, wenn Sie die Frist verpasst haben?

Wenn die Arbeitssuchendmeldung nicht fristgerecht erfolgt, kann für den Bezug von Arbeitslosengeld eine Sperrzeit von einer Woche verhängt werden.

So melden Sie sich arbeitssuchend:

Arbeitslos melden in Berlin

Generell gilt: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sind in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert und zahlen monatlich Beiträge ein. Tritt der Fall der Arbeitslosigkeit ein, können sie Arbeitslosengeld beantragen. Die Arbeitslosmeldung ist also die Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld. Dafür muss man persönlich zur zuständigen Agentur für Arbeit gehen, spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit. 

Wichtig: Rechzeitige Arbeitslosmeldung

Für die Arbeitslosmeldung müssen Sie persönlich zur zuständigen Agentur für Arbeit gehen.
Und das spätestens am 1. Tag der Beschäftigungslosigkeit. 

Arbeitslosengeld in Berlin beantragen

Versicherte der Arbeitslosenversicherung haben Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie arbeitslos sind, sich persönlich arbeitslos gemeldet haben und die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllen.

Anwartschaftszeit

Die Regelanwartschaftszeit gilt als erfüllt, wenn in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate ein Versicherungspflichtverhältnis, beispielsweise in Form einer Beschäftigung oder eines Krankengeldbezugs bestand. Weitere Informationen zur Erfüllung der Anwartschaftszeit und zu Sonderregelungen, zum Beispiel für Personen, die überwiegend kurz befristete Beschäftigungen ausüben, erteilt die Agentur für Arbeit.

Höhe des Arbeitslosengelds

Die Höhe des monatlich gezahlten Arbeitslosengelds liegt bei 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts. Arbeitslose mit einem Kind im Sinne des Steuerrechts erhalten 67 Prozent ihres pauschalierten Nettoentgelts. Weiterhin wird die Lohnsteuerklasse bei der Berechnung des Arbeitslosengelds berücksichtigt.

Dauer des Anspruchs

Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld liegt zwischen drei und 24 Monaten. Sie ist abhängig vom Alter des oder der Bezugsberechtigten sowie von der Länge des Zeitraums, in dem eine versicherungspflichtige Beschäftigung in den vergangenen fünf Jahren bestand.

Sperrzeiten

In einer so genannten Sperrzeit wird kein Arbeitslosengeld gezahlt. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn das Beschäftigungsverhältnis ohne wichtigen Grund beendet wurde oder einer Aufforderung der Agentur für Arbeit, sich zu melden, nicht Folge geleistet wird.

Nebenverdienst

Während des Bezugs von Arbeitslosengeld darf eine Nebenbeschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit mit einem Umfang von maximal 15 Wochenstunden ausgeübt werden. Das Nebeneinkommen wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet, ein Teil davon bleibt anrechnungsfrei. Die Nebenbeschäftigung ist gegenüber der Agentur für Arbeit meldepflichtig.

Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit

Eine Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit muss bei der Agentur für Arbeit gemeldet werden. Das Arbeitslosengeld wird bis zu sechs Wochen weitergezahlt. Voraussetzung ist, dass die Arbeitsunfähigkeit während des Leistungsbezugs eingetreten ist. Dauert diese für ein und dieselbe Krankheit länger als sechs Wochen, besteht gegenüber der Krankenkasse Anspruch auf Krankengeld.

Erkrankung der Kinder

Ist nach ärztlichem Zeugnis die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines erkrankten Kindes erforderlich, ist eine Leistungsfortzahlung möglich. Die Dauer bemisst sich nach Lage des Einzelfalls. Nähere Auskünfte erteilt die Agentur für Arbeit.

Arbeitslosengeld und Elterngeld

Eltern, die Arbeitslosengeld erhalten, können auch gleichzeitig Elterngeld beziehungsweise ElterngeldPlus beziehen. Es ist auch möglich, zunächst Elterngeld/ElterngeldPlus zu beziehen und im Anschluss daran den Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen.

 

Informationsangebot der Agentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit bietet Ihnen ein breites Informationsangebot zum Thema Arbeitslosegeld. Dort können Sie viele Anträge und Mitteilungen auch direkt online erledigen

Die  Broschüre „Merkblatt für Arbeitslose: Ihre Rechte – Ihre Pflichten“ (PDF) bietet einen ausführlichen Überblick.

Detaillierte Informationen zum Arbeitslosengeld bekommen Sie auch vor Ort bei der für Ihren Berliner Bezirk zuständigen Agentur für Arbeit.

Wenn Sie arbeitssuchend oder arbeitslos sind, aber kein Arbeitslosgeld beziehen, kann Sie die Agentur für Arbeit ebenfalls dabei unterstützen, wieder einen Job zu finden oder sich beruflich weiterzuqualifizieren. Nähere Inforamtionen finden Sie in der Broschüre „Arbeitsuchende und Arbeitslose ohne Bezug von Arbeitslosengeld Informationen über Rechte und Pflichten“ (PDF).

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