Zentrale Zuständigkeit für Asylbewerber und Ausreisepflichtige aus Vietnam

Dienstgebäude Landesamt für Einwanderung am Standort Friedrich-Krause-Ufer

Zum 15.05.2020 hat sich in der Abteilung A die Zuständigkeit für vietnamesische Staatsangehörige geändert:

Das Referat A 3 ist nunmehr zentral für alle vietnamesischen Staatsangehörigen zuständig,
  • die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden (Aufenthaltsgestattung)
  • oder zur Ausreise verpflichtet sind und deren Abschiebung ausgesetzt ist (Duldung).

Die bisher bei den Referaten A 2 und A 4 bearbeiteten Fälle von vietnamesischen Staatsangehörigen wurden an das Referat A 3 übergeben.

Bitte richten Sie Ihre Anliegen für diesen Personenkreis deshalb ab sofort an das Referat A 3.

Die Übersicht über die Zuständigkeiten im Landesamt für Einwanderung finden Sie in unserem Organigramm.