Änderungen der Zuständigkeiten an den Standorten

Am 01.03.2020 wird das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft treten.

Im Zuge dessen ändern sich im Landesamt für Einwanderung die Zuständigkeiten für die Erteilung von Aufenthaltstiteln ab dem 02.03.2020 deshalb wie folgt:

Standort Keplerstraße

Am Standort Keplerstraße werden alle Aufenthaltstitel erteilt für Aufenthalte zur

Bitte beachten Sie: Wenn ein Ehepartner oder Elternteil einen Aufenthaltstitel besitzt, der am Standort Keplerstraße erteilt wird, dann wird auch die Aufenthaltserlaubnis für dessen Familienangehörige am Standort Keplerstraße erteilt:

Standort Friedrich-Krause-Ufer

Der Standort Friedrich-Krause-Ufer ist zuständig für Aufenthaltserlaubnisse

Unabhängig vom bisherigen Aufenthaltstitel ist der Standort auch zuständig für die

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Business Immigration Service

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde ein schnelleres Verfahren für die Prüfung und Erteilung von Visa für die Einreise von Fachkräften geschaffen.

Im Landesamt für Einwanderung bearbeitet der Business Immigration Service diese Einreisefälle.