Aufnahmeregelung für syrische und irakische Flüchtlinge mit Verwandten in Berlin: Erneute Verlängerung

Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport des Landes Berlin hatte am 25.09.2013 entschieden, dass Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien unter bestimmten Voraussetzungen von engen Verwandten in Berlin aufgenommen werden können. In der Folge wurde diese Aufnahmeregelung auf Staatenlose aus Syrien mit geklärter Identität und irakische Flüchtlinge erweitert.

Anträge auf das erforderliche Visum mussten bisher bis zum 31.12.2020 gestellt werden.

Diese Frist wurde nun erneut um ein Jahr bis zum 31.12.2021 verlängert.

Die zur Aufnahme bereiten Verwandten müssen sich mindestens seit einem Jahr rechtmäßig in Deutschland aufhalten und ihren rechtmäßigen Hauptwohnsitz in Berlin haben.

Grund ist eine erneute Anordnung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 24.08.2020. Damit soll weiteren Schutzbedürftigen, die von den Kriegshandlungen in Syrien und dem Irak betroffen sind, die Aufnahme in Berlin ermöglicht werden.

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