Krankenversicherung

Für einen Aufenthaltstitel benötigen Sie einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz.

  • Nur bei der Einreise und kurzen Aufenthalten von maximal 3 Monaten genügt eine Reisekrankenversicherung, die auch Repatriierungs-, ärztliche Nothilfe- und Notaufnahmeleistungen im Krankenhaus im gesamten Schengen- Gebiet abdeckt.
  • Wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, haben Sie automatisch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz.
  • Sind Sie dagegen privat krankenversichert, ist eine Einzelfallprüfung erforderlich. Der Umfang des privaten Versicherungsschutzes muss dem Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen.

Informationen und Beratung zur Krankenversicherung

Weitere Informationen erhalten Sie in unseren Merkblättern oder im Abschnitt A.2.3.1.12.unserer Verfahrenshinweise zum Aufenthalt in Berlin – VAB.

  • Merkblatt zur Krankenversicherung (allgemein)

    PDF-Dokument (117.8 kB)

  • Merkblatt zur Krankenversicherung für Studierende

    PDF-Dokument (117.1 kB)

  • Verfahrenshinweise zum Aufenthalt in Berlin (VAB)

    Zur Krankenversicherung lesen Sie bitte Abschnitt 2.3.1.12. der VAB.

    PDF-Dokument (6.2 MB)