Einreise mit einem Aufenthaltstitel eines anderen Schengen-Staates

Erteilung eines Aufenthaltstitels

Wenn Sie einen Aufenthaltstitel eines anderen Schengen-Staates 1 besitzen, kann Ihnen nach der Einreise ein deutscher Aufenthaltstitel erteilt werden.
Allerdings nur dann, wenn Sie einen Anspruch nach dem Aufenthaltsgesetz haben.

Ein Anspruch besteht insbesondere in folgenden Fällen:
  • Besitz eines Daueraufenthalt-EU 2
  • Erteilung einer Blauen Karte EU
  • Familiennachzug zu deutschen Familienangehörigen
  • Nachzug zu Ehegatten oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern
Kein Anspruch besteht insbesondere in diesen Fällen:
  • Aufnahme einer Ausbildung
  • Beabsichtigte Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (außer im Rahmen einer Blauen Karte EU)
1 Keine Aufenthaltstitel in diesem Sinne sind Schengen-Visa, Aufenthaltsgestattungen für Asylbewerber und Duldungen anderer Schengenstaaten.

2 Ausgenommen Großbritannien, Irland, Dänemark, Bulgarien, Rumänien, Kroatien und Zypern

Ausnahmen für bestimmte Staaten

Für bestimmte Staaten gelten besondere Vergünstigungen. Sie können jeden Aufenthaltstitel im Bundesgebiet beantragen, ohne dass ein Anspruch vorliegen muss.

Es handelt sich dabei um folgende Staaten:
  • Andorra 3
  • Australien
  • Brasilien 3
  • El Salvador 3
  • Honduras 3
  • Israel
  • Japan
  • Kanada
  • Monaco 3
  • Neuseeland
  • Republik Korea (Südkorea)
  • San Marino 3
  • Vereinigte Staaten von Amerika
3 Ausgenommen sind Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit. Angehörige dieser Staaten müssen mit einem nationalen Visum einreisen.

Erwerbstätigkeit

Mit einem Aufenthaltstitel eines anderen Schengen-Staates dürfen Sie in Deutschland nicht arbeiten.

Reisen im Schengen-Raum

Mit einem Aufenthaltstitel eines anderen Schengen-Staates können Sie in einem Zeitraum von 180 Tagen für maximal 90 Tage in die folgenden Staaten des sogenannten Schengenraums reisen:

Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn