Selbständige Tätigkeit (Unternehmer und Freiberufliche)

Business Plan einer Betriebsgründung
Ihr Aufenthaltstitel enthält die Nebenbestimmung
  • “Erwerbstätigkeit gestattet” oder
  • “Selbständige Tätigkeit gestattet” ?

Dann können Sie jede selbständige Tätigkeit beginnen, also ein Unternehmen gründen, ein Gewerbe ausüben oder freiberuflich tätig sein

Sie wollen einen Aufenthaltstitel für eine selbstständige Tätigkeit beantragen?

Eine Aufenthaltserlaubnis zu diesem Zweck kann Ihnen erteilt werden, wenn

  • ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis besteht,
  • die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und
  • die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist.

(Ausnahme: Bei Hochschulabsolventen, Forschern und Wissenschaftler gelten andere Prüfungsmaßstäbe.)

Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt gegebenenfalls unter Einbeziehung fachkundiger Stellen wie der für Wirtschaft zuständigen Senatsverwaltung, der IHK Berlin oder Berlin Partner.

Alle Informationen zu den Voraussetzungen, Unterlagen, Gebühren

Sie wollen einen Aufenthaltstitel für eine freiberufliche Tätigkeit beantragen?

Eine Aufenthaltserlaubnis kann für eine freiberufliche Tätigkeit erteilt werden, wenn von ihr positive ökonomische oder kulturelle Auswirkungen zu erwarten sind.

Zu freiberuflichen Tätigkeiten zählen zum Beispiel Künstler, Schriftsteller, Sprachlehrer und selbstständig berufstätige Ärzte, Ingenieure, Wirtschaftsprüfer, Dolmetscher oder Architekten.

Alle Informationen zu den Voraussetzungen, Unterlagen, Gebühren

Hinweise

  • Selbständige, die älter sind als 45 Jahre, müssen zusätzlich eine angemessene Altersversorgung nachweisen. Es ist ein Angebot einer privaten Rentenversicherung vorzulegen, das bei Vollendung des 67. Lebensjahres
    • entweder eine monatliche Rente von 1.503,34 Euro (für mindestens 12 Jahre)
    • oder ein Vermögen von 216.481,00 Euro garantiert.
  • Bitte tragen Sie zur schnellstmöglichen Bearbeitung Ihres Antrages bei, indem Sie alle Formulare vollständig ausfüllen und in zweifacher Ausfertigung dem Antrag beifügen.
    Leider wird die Prüfung Ihres Antrags voraussichtlich 8 oder mehr Wochen in Anspruch nehmen.
    Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag abgelehnt werden kann, wenn die erforderlichen Unterlagen nicht innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Antragstellung beim Landesamt für Einwanderung vorliegen.
  • Ist Ihr Antrag erfolgreich, erteilt Ihnen das Landesamt für Einwanderung eine Aufenthaltserlaubnis für eine Dauer von 1 bis 3 Jahren.
  • Ob Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängert werden kann, wird anhand der Angaben Ihres Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Steuerbevollmächtigten in einem Prüfungsbericht entschieden.