Register a trade

Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen selbständigen Gewerbebetrieb mit örtlich festem Betriebssitz (im sogenannten „stehenden Gewerbe") beginnen.
Dies ist der Fall bei:
  1. Neuerrichtung eines Betriebs/ einer Hauptniederlassung,
  2. Neuerrichtung einer Zweigniederlassung,
  3. Neuerrichtung einer unselbständigen Zweigstelle,
  4. Übernahme eines bestehenden Betriebs, z. B. durch Kauf, Erbfolge oder Pacht,
  5. Beitritt als neuer geschäftsführender Gesellschafter in eine bestehenden Personengesellschaft, z. B. bei einer GbR, KG oder OHG,
  6. Umwandlung eines Unternehmens in eine andere Rechtsform (bei Änderung der Rechtsform muss die Gewerbeabmeldung unter der alten Rechtsform und die Gewerbeanmeldung unter der neuen Rechtsform erstattet werden),
  7. Verlegung eines Betriebs aus einem anderen Bundesland nach Berlin (bei Verlegung muss eine Gewerbeabmeldung bei der Gewerbebehörde der bisherigen Gemeinde und eine Gewerbeanmeldung beim Ordnungsamt in Berlin erstattet werden).

Die Gewerbeanmeldung ist gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs vorzunehmen.
Die Anzeigepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.

Was ist ein Gewerbe?
Gewerbe ist jede nicht sozial unwerte, auf Gewinnerzielungsabsicht ausgerichtete und auf Dauer angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung selbstständig ausgeübte Tätigkeit. Es kommt nicht darauf an, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird.

Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind die in § 6 Absatz 1 Satz 1 GewO genannten Tätigkeiten. (siehe „Weiterführende Informationen"). Ausgenommen sind unter anderem:
  • Urproduktion (Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagdwesen und Fischerei)
  • Freie Berufe (u. a. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten)
  • Erziehung von Kindern gegen Entgelt
  • Unterrichtswesen
  • Verwaltung eigenen Vermögens (z. B. eines Mietshauses)
  • sowie generell verbotene bzw. sozial unwertige Tätigkeiten (z. B. illegales Glücksspiel)
Manche Gewerbetätigkeiten sind zudem erlaubnispflichtig. Andere unterliegen der Überwachungsbedürftigkeit. Für sie gelten dann zusätzliche Anforderungen (siehe „Weiterführende Informationen").

Die zuständige Behörde leitet die Gewerbeanmeldung auch an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter. Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online processing

Prerequisites

  • You want to run a business.
    Traders are natural persons or legal entities (joint-stock company, limited liability company, registered cooperative or registered association, partnership limited by shares).
    The following must be notified:
    • Sole traders: the sole trader,
    • Partnerships (e.g. OHG, GbR): the managing partners,
    • KG: each personally liable partner, the limited partners of a KG only if they have management authority.
    • Corporations (e.g. GmbH, AG): the legal representatives (managing directors, board of directors).
  • The business registration must be done at the same time as the start of the business.
    The obligation to notify exists only if it is a commercial activity.

Documents required

  • Trade registration (Gewerbeanmeldung)
    Possible online; or you can use the business registration form.
  • Identity document
    Identity card or other official identification document with photo (not required for electronic application). Residence permit if the applicant is not a national of an EU country.
  • Up-to-date excerpt from the Trade Register
    Registered companies are required to submit an up to date excerpt from the Trade Register.
    Legal entities that are in the process of being established (GmbH, AG, UG) are required to submit a notarised copy of their partnership agreement or statutes as well as statements of approval by their associates.
  • Declaration of consent of the shareholders
    Only for business notifications of legal entities in the process of formation
  • Supplement for authorised representatives
    In the case of business registrations for legal entities with multiple representatives

Fees

  • EUR 26.00 - per single person company, per associate for business partnerships
  • EUR 31.00 - legal entity with one legal representative
  • EUR 13.00 - for each additional representative of a legal entity
  • EUR 15.00 - business registration via electronic process (online processing)

Diese Dienstleistung können Sie auch online über das des Einheitlichen Ansprechpartners erhalten.

Gewerbeservice online Einheitlicher Ansprechpartner Berlin

Hinweise zur Zuständigkeit

The competent Public Order Office for the district in which the company’s premises are located.

Für Sie zuständig

Bitte wählen Sie für eine Terminvereinbarung einen Standort aus