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Aktuelles

November 2016
Online-Gewerbemeldung vereinfacht
Wir haben unser Online-Antragsverfahren für Sie vereinfacht. Für die gängigsten Gewerbemeldeverfahren (Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbeabmeldung) ist nun kein Login mehr notwendig. Am Ende des Prozesses werden sofort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und die Zahlungsdaten generiert.
Für die Gewerbemeldung mit direkter Anmeldung bei der gesetzlichen Unfallversicherung, für das Berufsanerkennungsverfahren und verschiedene Erlaubnisanträge nutzen Sie bitte weiterhin den folgenden Link:
Eine Übersicht aller Online-Verfahren, die Sie über uns abwickeln können, finden Sie hier:
Oktober 2016
EA Berlin auf der deGUT 2016 in der Arena Berlin
Rund 150 Aussteller/-innen, Experten und Berater/-innen informieren auf den Deutschen Gründer- und Unternehmenstagen (deGUT) zu wichtigen Themen rund um das Gründen und Führen eines Unternehmens. Die größte deutsche Gründermesse bietet ein umfangreiches, kostenloses Seminarprogramm.
Auch der Einheitliche Ansprechpartner (EA) Berlin wird in diesem Jahr wieder mit einem Stand auf der Messe vertreten sein. Wir beantworten gerne Ihre Fragen rund um die Gewerbeanmeldung.
- Besuchen Sie uns am 07. und 08. Oktober am Stand B 05 und nehmen Sie an unserem Papierflieger-Gewinnspiel teil!
August 2016
Polnischer Auftritt online!
Aller Guten Dinge sind fünf!?
Mit der Online-Stellung der polnischen Version der EA Berlin-Seiten sind nun fünf verschiedene Sprachen aufrufbar: Deutsch, Englisch, Französisch, Türkisch und Polnisch.
Juli 2016
Türkischer Auftritt online!
Nachdem vor Kurzem die Sprachauftritte in Englisch und Französisch fertiggestellt wurden, ist nun auch eine türkische Version der EA Berlin-Seiten online gegangen.
Auch das Video zum EA Berlin und die Hinweise auf die möglichen Online-Verfahren wurden in Türkisch integriert.
Juni 2016
§ 34 i Gewerbeordnung – Immobiliendarlehensvermittler
Die Umsetzung der Verordnung über die Sachkunde der mit der Vergabe von Immobiliar-Darlehen befassten internen und externen Mitarbeiter (Immobiliar-Darlehensvergabe-Sachkunde-Verordnung – ImmoDarlSachkV) vom 25.04.2016, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 20 am 02.05.2016, wird derzeit im Land Berlin vorbereitet. Die IHK-Berlin wird zeitnah Kurse für die erforderliche Sachkundeprüfung einrichten.
Derzeitiger Stand
Die alten Erlaubnisse nach § 34 c Abs. I Satz 1 GewO, welche zur Vermittlung des Abschlusses von Darlehensverträgen berechtigen und vor dem 21.03.2016 erteilt wurden gelten nach § 160 Abs. IV Gewerbeordnung (GewO) übergangsweise für Darlehensvermittlungen bis zum 21.03.2017 fort.
Die Inhaber müssen bis spätestens am 21.03.2017 die neuen § 34 i GewO Erlaubnis beim zuständigen Ordnungsamt beantragen.
Nach § 160 Abs. II GewO wird unter Vorlage der alten § 34 c GewO Erlaubnisurkunde keine erneute Prüfung der Zuverlässigkeit und der Vermögensverhältnisse durchgeführt und wenn die Voraussetzungen nach § 160 Abs. III GewO erfüllt sind, muss keine Sachkundeprüfung bei der IHK abgelegt werden.”
Sollten Sie erstmalig eine Erlaubnis nach § 34 i GewO beantragen wollen, so ist dies im Onlineverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners nicht möglich.
Den Antragsvordruck finden Sie hier:
Juni 2016
Französischer Auftritt online!
Neben einem englischen Sprachauftritt ist nun auch ein französischer Sprachauftritt des EA Berlin zu finden.
Auch das Video zum EA Berlin und die Hinweise auf alle Verfahren wurden übersetzt.
April 2016
Neu: Bestellformular
Über das Bestellformular des EA Berlin können Sie ab sofort Materialien wie Flyer (mehrsprachig), Postkarten (mehrsprachig) oder Kugelschreiber bestellen.
Tragen Sie einfach die Anzahl des gewünschten Produkts im entsprechenden Feld ein, hinterlassen Sie Ihre Adresse und nehmen Sie wenige Tage später das Material des Einheitlichen Ansprechpartners Berlin kostenlos in Empfang.
Februar 2016
Englischer Auftritt online!
Der deutsche Sprachauftritt des EA Berlin wurde komplett in Englisch übersetzt und eingearbeitet, so dass das Angebot des EA Berlin für EU-Länder mit nicht-deutscher Amtssprache transparenter wird.
Die Verfahrensabwicklung über das Online-Portal erfolgt jedoch weiterhin in deutscher Sprache.
Januar 2016
Anerkennung einer Berufsqualifikation
Seit Januar 2016 ist der Einheitliche Ansprechpartner Berlin (EA Berlin) auch Beratungsstelle und Verfahrensbegleiter für Fragen der Berufsanerkennung bei reglementierten Berufen. Er hilft Ihnen weiter, wenn Sie eine abgeschlossene ausländische Berufsausbildung in einem reglementierten Beruf nachweisen können und in diesem Beruf in Berlin arbeiten wollen.
EA Berlin Zahlen
Der Einheitliche Ansprechpartner (EA) Berlin konnte im Jahr 2015 mit seinem Service 15.936 Menschen weiterhelfen.
Die Fallzahlen stiegen über das Jahr hinweg kontinuierlich.
Im Dezember 2015 regelten 1.268 Personen ihr Verwaltungsanliegen (zum Beispiel die Anmeldung eines Gewerbes in Berlin) über das Online-Portal.

Es folgen die Inhalte der rechten Seitenspalte
Einheitlicher Ansprechpartner Berlin
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
- Tel.:
- (030) 9013-7555
- Fax:
- (030) 9013-7568