Leistungsbeschreibung
Wer wenig Geld hat und bestimmte staatliche Sozialleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung erhält, kann sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
Menschen mit Behinderung, denen das Merkzeichen "RF" im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, leisten einen ermäßigten Beitrag und zahlen nur ein Drittel. Taubblinde Menschen sind selbstverständlich wie bisher auch befreit.
Antragsformulare erhalten Sie bei Ihren Bürgerämtern oder zum Online-Ausfüllen. Eine Befreiung ist nur für die Zukunft möglich.
Besondere gemeinnützige Betriebe (z.B. Krankenhäuser, Einrichtungen für Behinderte oder Einrichtungen der Jugendhilfe) können ebenfalls auf Antrag von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden. In diesem Fall ist der Antrag bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt zu stellen.
Bitte unterschreiben Sie den Antrag, legen Sie die erforderlichen Nachweise bei und senden Sie Ihre Unterlagen auf dem Postweg zu.
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln
Verfahren im Bürgeramt:
1. Sie legen dem Bürgeramt Ihren vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht und das Original Ihres Leistungsbescheides oder Schwerbehindertenausweises vor. Sie sollten vorher Kopien des Leistungsbescheides oder des Schwerbehindertenausweises gefertigt haben.
2. Das Bürgeramt bestätigt auf dem Antrag die Übereinstimmung der Kopien mit dem vorgelegten Original.
Die Bestätigung zur Vorlage bei der GEZ erfolgt in unseren Bürgerämtern gebührenfrei.
3. Die Unterlagen werden Ihnen wieder ausgehändigt. Senden Sie bitte Ihren Antrag und die vom Bürgeramt bestätigten Kopien an die GEZ. Von dort erhalten Sie dann einen Bescheid.
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
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Bewilligungsbescheid oder ein Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen
Fügen Sie dem Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht einen aktuellen Bewilligungsbescheid oder einen Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen im Original oder in beglaubigter Kopie bei. Eine einfache Kopie reicht aus, wenn die ausstellende Behörde die Vorlage des Originals auf dem Antrag bestätigt hat. Sie können auch eine Bescheinigung der leistungsgewährenden Behörde zur Vorlage bei der GEZ übersenden.
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Bei Bezug von Arbeitslosengeld II
Bei Bezug von Arbeitslosengeld II ist die Vorsprache im Bürgeramt nicht mehr notwendig. Dem ALG II – Bescheid liegt eine Bestätigung zur Vorlage bei der GEZ bei. Senden Sie ihren vollständig ausgefüllten Antrag auf Gebührenbefreiung und diese Bestätigung an die GEZ, 50656 Köln.
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Bei Bezug von anderen Sozialleistungen (Sozialhilfe, Asyl)
Fügen Sie dem Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht eine aktuelle Bescheinigung bei.
Die benötigte Bescheinigung zur Vorlage bei der GEZ erhalten Sie im zuständigen Amt für Soziales.
Formulare
Gebühren
Gebührenfrei
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht werden nicht vom Bezirksamt bearbeitet. Wenn Sie Fragen zu den Befreiungsvoraussetzungen oder allgemein zur Rundfunkgebührenpflicht haben, wenden Sie sich bitte an die GEZ:
Service-Telefon zum Rundfunkbeitrag: 018 59995 0888*
Service-Fax: 018 59995 0105*
Service-Telefonzeiten: Mo-Fr 7:00 - 19:00 Uhr
- 6,5 Cent/Min. aus den deutschen Festnetzen, abweichende Preise für Mobilfunk.
Oder beim Rundfunk Berlin-Brandenburg
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice RBB
Masurenallee 8-14
14057 Berlin
Tel. 030/ 979 93 16 0
Fax 030/ 979 93 43 30 9
beitragsservice@rbb-online.de
Weiterführende Links
Onlineabwicklung:
Zuständige Behörden
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.
Bezirksamt Neukölln
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde:
Bezirksamt Neukölln
Bezirksamt Pankow
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Bezirksamt Reinickendorf
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Bezirksamt Reinickendorf
Bezirksamt Spandau
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Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
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Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
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