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Fundsachen suchen und abholen

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Leistungsbeschreibung

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Gebühren

Für die Lagerung und Bearbeitung der Sache ist nach der Verwaltungsgebührenordnung Berlins (VGebO) – Tarifstelle 9201 – eine Verwaltungsgebühr fällig, die sich an dem Wert der Sache bemisst:

  • bis 10,- Euro (sogenannte Bagatellfunde) = gebührenfrei
  • über 10,-bis 50,-Euro = 5,-Euro
  • über 50,-bis 100,-Euro = 10,-Euro
  • über 100,-bis 200,-Euro = 20,-Euro
  • über 200 -bis 500,-Euro = 50,-Euro
  • über 500,- Euro = 10% des Wertes
  • Papiere 3,-Euro
  • Personalausweise/ Pässe = gebührenfrei

Falls der Finder der Sache seinen Anspruch auf Finderlohn geltend gemacht hat, ist dieser zusätzlich zu leisten.
  • Bis zu einem Wert der Sache von 500,00 Euro beträgt der Finderlohn 5 % des Wertes, der darüber hinausgehende Wert wird mit 3 % als Finderlohn berechnet gem. § 971 BGB.

  • Falls dem Finder durch den Fund bzw. dessen Ablieferung Aufwendungen entstanden sind und er diese geltend macht, sind diese ebenfalls zu erstatten gem. § 970 B

Rechtsgrundlagen

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Da die Transporte von Fundsachen aus den verschiedenen Annahmestellen zum Fundbüro sehr unterschiedlich gehandhabt werden, weisen wir darauf hin, dass eine Suche über einen längeren Zeitraum Erfolg versprechen kann. Bitte nutzen Sie zur Suche die Onlinefunktion bzw. fragen Sie wiederholt telefonisch nach.

Weiterführende Links

Onlineabwicklung:

Zuständige Behörden

Die Suche nach verlorenen Gegenständen kann direkt im Zentralen Fundbüro Berlin oder über die Onlinesuche des Fundbüro selbst erfolgen.

Termin berlinweit suchen und buchen Sie können auch direkt bei folgenden Standorten Termine buchen und suchen.

Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg

Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg

Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Verwaltungsservice anzeigen.