Fundsachen suchen und abholen
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Leistungsbeschreibung
Grundsätzlich können in allen Bürgerämtern im Land Berlin und im Zentralen Fundbüro Fundsachen angenommen, registriert und gesucht werden.
Alle Fundsachen, die z.B. in einem Bürgeramt oder den Polizeidienstellen des Landes Berlin abgegeben werden, befinden sich im weiteren Verfahren ca. 3- 5 Werktagen nach Fund zur weiteren Aufbewahrung im Zentralen Fundbüro Berlin.
Es besteht immer die Möglichkeit verlorene Sachen Online zu suchen.
Es wird daruf hingewiesen, dass nur Sachen aufgeführt sein können, die von ehrlichen Findern abgegeben werden.
Bei der Anzahl der weiteren Annahmestellen von Fundsachen (z.B. die Polizeidienststellen des Landes) entsteht ein erheblicher organisatorischer Aufwand, bis die Fundsachen im Fundbüro eingegangen sind.
Daher sollte wiederholt online oder telefonisch gesucht werden.
HINWEIS:
Keine Fundsachen sind eindeutig absichtlich entsorgte Sachen, wie z. B. Möbelstücke und erheblich zerstörte Gegenstände. Diese sind dem örtlichen Ordnungsamt zu melden.
Funde in den öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Tram, U- bzw. S-Bahn), sind der jeweiligen Verkehrseinrichtung (BVG oder Deutsche Bahn AG) zu recherchieren.
Funde innerhalb von Behörden sind der Gebäudeverwaltung der jeweiligen Behörde zu übergeben.
Voraussetzungen
-
Nachweise des Eigentums bei Treffermeldung
Bei Treffermeldungen in der Online-Suche, kann
- telefonisch oder
- per E-Mail
unter Angabe von entsprechenden Detailmerkmalen direkt mit dem Fundbüro ein Abgleich durchgeführt werden.
Ist die verlorene Sache dabei, kann in den Öffnungszeiten der entsprechenden Stelle umgehend abgeholt werden.
In Ausnahmefällen, kann die Fundsache auch in den Bürgerämtern Berlins zurückgegeben werden.
Für die Lagerung und Bearbeitung der Sache ist nach der Verwaltungsgebührenordnung Berlins (VGebO) – Tarifstelle 9201 – eine Verwaltungsgebühr fällig, die sich an dem Wert der Sache bemisst (siehe Gebühren)
Erforderliche Unterlagen
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Eigentumsnachweis
Ein Eigentumsnachweis ist
- ein Kaufvertrag oder
- eine Bedienungsanleitung der Sache
- bei Schlüsseln ein identischer Zweitschlüssel
- Personalausweis (sofern nicht verloren).
-
Abholung mit Vollmacht
Bei Bevollmächtigung ist zu den
- o. g. Dingen zusätzlich
- eine schriftliche Vollmacht des Verlierers und
- eigener Personalausweis des Bevollmächtigten
mitzubringen.
Gebühren
Für die Lagerung und Bearbeitung der Sache ist nach der Verwaltungsgebührenordnung Berlins (VGebO) – Tarifstelle 9201 – eine Verwaltungsgebühr fällig, die sich an dem Wert der Sache bemisst:
- bis 10,- Euro (sogenannte Bagatellfunde) = gebührenfrei
- über 10,-bis 50,-Euro = 5,-Euro
- über 50,-bis 100,-Euro = 10,-Euro
- über 100,-bis 200,-Euro = 20,-Euro
- über 200 -bis 500,-Euro = 50,-Euro
- über 500,- Euro = 10% des Wertes
- Papiere 3,-Euro
- Personalausweise/ Pässe = gebührenfrei
Falls der Finder der Sache seinen Anspruch auf Finderlohn geltend gemacht hat, ist dieser zusätzlich zu leisten.
- Bis zu einem Wert der Sache von 500,00 Euro beträgt der Finderlohn 5 % des Wertes, der darüber hinausgehende Wert wird mit 3 % als Finderlohn berechnet gem. § 971 BGB.
- Falls dem Finder durch den Fund bzw. dessen Ablieferung Aufwendungen entstanden sind und er diese geltend macht, sind diese ebenfalls zu erstatten gem. § 970 B
Rechtsgrundlagen
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§§ 965 – 977 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
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Nr. 22c der Anlage zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin (ASOG Bln – Zuständigkeitskatalog)
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Da die Transporte von Fundsachen aus den verschiedenen Annahmestellen zum Fundbüro sehr unterschiedlich gehandhabt werden, weisen wir darauf hin, dass eine Suche über einen längeren Zeitraum Erfolg versprechen kann. Bitte nutzen Sie zur Suche die Onlinefunktion bzw. fragen Sie wiederholt telefonisch nach.
Weiterführende Links
Onlineabwicklung:
Zuständige Behörden
Die Suche nach verlorenen Gegenständen kann direkt im Zentralen Fundbüro Berlin oder über die Onlinesuche des Fundbüro selbst erfolgen.
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Verwaltungsservice anzeigen.