Personalausweis, abholen im Bürgeramt
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Leistungsbeschreibung
Sie möchten Ihren neuen Personalausweis im Bürgeramt abholen, nachdem er in der Bundesdruckerei hergestellt worden ist.
Voraussetzungen
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persönliche Abholung
Die Bevollmächtigung einer anderen als der antragstellenden Person zur Abholung des neuen Personalausweises kann nur in sehr engen Grenzen erteilt werden (siehe hierzu unter "Erforderliche Unterlagen").
Die Erklärungen
- über die Zustellung des PIN-Briefes und
- zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion
müssen
vom Antragsteller persönlich mit seiner Unterschrift bestätigt werden.
Der elektronische Identitätsnachweis wird im Falle der Bevollmächtigung nicht sofort verfügbar sein (das ist nur
mit PIN-Änderung möglich, die jedoch ausschließlich durch den Ausweisinhaber selbst erfolgen darf).
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Wollen Sie die "Online-Ausweisfunktion" nutzen?
Die erstmalige, später auch wieder änderbare Entscheidung, ob Sie die Möglichkeiten des neuen elektronischen Identitätsnachweises (über den im Ausweis integrierten Chip) benutzen wollen, müssen Sie bei der Aushändigung in Ihrem Bürgeramt treffen - dafür wird Ihnen dort die notwendige schriftliche Erklärung zur Unterschrift vorgelegt werden.
Bitte lesen Sie vor Ihrer Entscheidung die Ihnen bei der Antragstellung ausgehändigte Broschüre oder folgen Sie dem Link zu den Informationsseiten der Bundesregierung.
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Haben Sie Ihren PIN-Brief schon erhalten?
(Gilt nur für Antragsteller ab vollendetem 16. Lebensjahr)
Die postalische Zustellung des PIN-Briefes erfolgt, bevor Sie Ihren neuen Personalausweis abholen.
Bringen Sie den PIN-Brief bitte nicht zur Abholung mit - für die Aushändigung wird er nicht benötigt - sondern verwahren Sie ihn an einem sicheren Ort.
Sollten Sie den PIN-Brief nach ca. vier Wochen noch nicht erhalten haben, informieren Sie sich bitte in Ihrem Bürgeramt.
Erforderliche Unterlagen
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ggf. vollständig ausgefüllte Abholvollmacht
Bitte machen Sie nur im Ausnahmefall von der Möglichkeit Gebrauch, wenn sie längere Zeit an der persönlichen Abholung Ihres neuen Personalausweises gehindert sind (z.B wegen Krankheit oder Abwesenheit).
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ggf. der bisherige Personalausweis
soweit er vom Bürgeramt noch nicht entwertet wurde und er auch nicht in Verlust geraten ist.
Gebühren
Die Abholung eines Personalausweises ist gebührenfrei.
Rechtsgrundlagen
Publikationen
Zuständige Behörden
Für die Abholung Ihres neuen Personalausweises wenden Sie sich bitte an das Bürgeramt, bei dem Sie den Antrag gestellt haben.
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Bezirksamt Pankow
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde:
Bezirksamt Pankow
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Bezirksamt Treptow-Köpenick
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde:
Bezirksamt Treptow-Köpenick
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Verwaltungsservice anzeigen.