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Aufenthaltserlaubnis für im Bundesgebiet geborene Kinder - Erteilung

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Leistungsbeschreibung

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Gebühren

Mindestens 25 Euro bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr.
Mindestens 30 Euro bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für länger als ein Jahr.
Gebührenfrei bei Vorlage eines aktuellen Nachweises über den Bezug von Leistungen nach SGB II oder XII oder nach Asylbewerberleistungsgesetz

Rechtsgrundlagen

Zuständige Behörden

Die Dienstleistung kann grundsätzlich bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden. In besonderen Konstellationen ist nur die Ausländerbehörde zuständig (siehe unter Voraussetzungen).

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Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Verwaltungsservice anzeigen.