Bankbrief / -zulassungsbescheinigung Teil II
Als PDF herunterladen
Leistungsbeschreibung
Soll trotz der Verwahrung des Fahrzeugbriefes bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Bank eine Dienstleistung abgefordert werden, für die die Vorlage des Fahrzeugbriefes bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II erforderlich ist, so ist diese(r) durch den Kunden von der Bank anzufordern.
Die Bank wird den Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II an die Zulassungsbehörde senden. Erst nach Eingang des Fahrzeugbriefes bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II kann eine Bearbeitung erfolgen.
Die Bürgerämter bieten diese Dienstleistung (Entgegennahme-Verwahrung-Rückgabe(-sendung)) zum Zweck der Außerbetriebsetzung an.
Die Bank benötigt die Anschrift des angestrebten Standortes der Zulassungsbehörde Berlin oder eines Bürgeramtes, sowie den Zweck. Die Bank entscheidet, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II dem Kunden ausgegeben, oder der Bank zurück übersandt wird.
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
-
Keine Unterlagen erforderlich
Gebühren
5,10 Euro - 15,30 Euro je Aufwand
Rechtsgrundlagen
Zuständige Behörden
Die Dienstleistung kann bei der Zulassungsbehörde in Berlin-Lichtenberg und Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, sowie bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Bezirksamt Mitte
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde:
Bezirksamt Mitte
Bezirksamt Neukölln
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde:
Bezirksamt Neukölln
Bezirksamt Pankow
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde:
Bezirksamt Pankow
Bezirksamt Reinickendorf
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde:
Bezirksamt Reinickendorf
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde:
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Bezirksamt Treptow-Köpenick
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde:
Bezirksamt Treptow-Köpenick
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Verwaltungsservice anzeigen.