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Beglaubigung von Unterschriften

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Leistungsbeschreibung

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Gebühren

Die Verwaltungsgebühr für eine Beglaubigung beträgt im Regelfall je Unterschrift 5 Euro.

Rechtsgrundlagen

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Die Beglaubigung einer Unterschrift kann bei Vorsprache erledigt werden

Weiterführende Links

Zuständige Behörden

Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern und beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten in Anspruch genommen werden

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Bezirksamt Treptow-Köpenick

Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Treptow-Köpenick

Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Verwaltungsservice anzeigen.