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Aufenthaltserlaubnis - Übertragung in einen neuen Pass

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Leistungsbeschreibung

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Gebühren

10,00 bis 60,00 Euro je Aufwand für Volljährige, 5,00 bis 30,00 Euro je Aufwand für Minderjährige

Gebührenfrei bei:
  • Vorlage eines aktuellen Nachweises über den Bezug von Leistungen nach SGB II oder XII oder nach Asylbewerberleistungsgesetz
  • Inhabern einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 oder 2 AufenthG

Rechtsgrundlagen

Zuständige Behörden

Die Dienstleistung kann grundsätzlich bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden. In besonderen Konstellationen ist nur der Service Point in der Ausländerbehörde zuständig (siehe unter Voraussetzungen).

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Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Verwaltungsservice anzeigen.

Übersetzungen